2.1.2
Sachwidrige Verwendungen
Formen sachwidriger Verwendungen sind z. B.:
Betrieb der Anlage außerhalb der Einsatzgrenzen,
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Betreiben der Anlage bzw. der Pumpe im Trockenlauf.
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Verwendung von verschlissenen Bauteilen (unterlassene Wartung).
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Missachtung dieser Gebrauchsanleitung und produktbegleitenden Unterlagen.
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Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen.
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Anschluss von Entwässerungsgegenständen welche oberhalb der Rückstauebene
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installiert sind.
Entwässerung eines kompletten Einfamilien- / Mehrfamilienhauses mit Entwässerungs-
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gegenständen oberhalb und unterhalb der Rückstauebene.
Niemals schädliche Stoffe in die Anlage einleiten, die zu Personenschädigungen führen
können, das Gewässer verunreinigen sowie die Funktionsfähigkeit der Anlage beeinträch-
tigen.
Hierzu zählen insbesondere:
Abwasser, das organische Öle und Fette enthält
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Abwasser, das mineralische Öle und Fette enthält
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Schwermetalle, z. B. Zink, Blei, Cadmium, Nickel, Chrom
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Aggressive Stoffe, z. B. Säuren (Rohrreinigungsmittel mit einem ph-Wert unter 4),
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Laugen, Salze und Kondensate
Reinigungs- und Desinfektionsmittel, Spül- und Waschmittel in überdosierten Mengen
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bzw. solche, die zu unverhältnismäßig großer Schaumbildung führen
Feuergefährliche oder explosive Stoffe, z. B. Benzin, Benzol, Öl, Phenole, lösungsmit-
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telhaltige Lacke, Spiritus
Feste Stoffe, z. B. feuchtes Klopapier (Faservlies), Feuchttücher, Küchenabfälle, Glas,
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Sand, Asche, Faserstoffe, Kunstharze, Teer, Pappe, Textilien, Fette (Öle), Farbreste
Flüssige Stoffe, die erhärten können, z. B. Gips, Zement, Kalk
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Biozide, z. B. Pflanzenbehandlungs- und Schädlingsbekämpfungsmittel
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Abwasser aus Dunggruben und Tierhaltung, z. B. Jauche, Gülle, Mist
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Zu Ihrer Sicherheit
Kap. 5 „Technische Daten".
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