Herunterladen Inhalt Inhalt Diese Seite drucken

Fortschritt F 996 Bedienanweisung Seite 18

Schwerguthäckselaufba u
Inhaltsverzeichnis

Werbung

§ 7
Alle an Maschinen und Geräten vorhandenen
Bedienungsvorrichtungen (Griffe,
Hebel usw.) müssen so angeordnet sein, daß sie vom Fahrersitz oder vom Be·
dienungsstand aus leicht und gefahrlos erreicht und bedient werden können. Sie
sind gegen unbeabsichtigtes Ein· und Ausrlicken zu sichern. Die Zugleinen zum
Ein· und Ausrücken der Geräte müssen so lang sein, daß ein Rückwärtsbewegen
des Traktoristen während der Fahrt nicht erforderlich wird. I)as Befestigen der Zug·
leine am Körper des Traktaristen oder Beifahrers ist verboten.
§
10
Im Verkehr, und wenn sich ein Abstellen von Maschinen und Geräten auf öffent·
lichen Wegen nicht vermeiden läßt, sind diese bei Dunkelheit auf beiden Seiten
zu beleuchten. Zusätzlich ist hinten eine rote Laterne anzubringen.
§ 14
(1) Bei Arbeitsunterbrechungen (z B. Beseitigung von Störungen) sowie bei Arbeits·
pausen ist das Triebwerk der Maschine auszurücken. Es darf erst eingerückt wer·
den, nachdem der die Maschine Bedienende seinen Sitz wieder eingenommen hat.
(2) An landwirtschaftlichen Maschinen und Geräten, unabhängig davon, ob sie mit
motorischer oder tierischer Kraft angetrieben werden, dürfen Arbeiten nur vorge·
nommen werden, wenn das Getriebe oder der Motor abgestellt bzw. die Zugtiere
abgehängt sind.
17

Werbung

Inhaltsverzeichnis
loading

Verwandte Produkte für Fortschritt F 996

Inhaltsverzeichnis