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Österreich - Electrolux Juno JCK 540 E Benutzerinformation

Glaskeramik-kochfeld
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Österreich
Sehr geehrte Kunden!
Wir, die Electrolux Hausgeräte GmbH, beglückwünschen Sie zum
Erwerb eines Gerätes aus dem Electrolux Konzern. Für dieses Ge-
rät räumen wir Ihnen, gemäß den nachstehenden Bedingungen,
eine besondere Garantie ein, die Ihnen also zusätzliche Rechte
gewährt.
1. Die Garantie beginnt mit dem Tag an dem das Gerät gekauft
wurde und erstreckt sich über einen Zeitraum von 24 Monaten.
Wir empfehlen daher, den Kaufbeleg unbedingt aufzubewahren.
2. Die Garantie umfaßt Mängel am Gerät, die nachweislich auf ei-
nem Material- und / oder Herstellungsfehler beruhen, wenn sie
uns innerhalb von 14 Tagen nach dem Auftreten angezeigt wer-
den. Nicht unter diese Garantie fallen Schäden oder Mängel, die
durch nicht vorschriftsgemäße Handhabung des Gerätes, durch
Nichtbeachtung der Einbauvorschriften und Gebrauchsanwei-
sungen und durch Reparaturen oder Eingriffe, die von Personen
vorgenommen wurden, die hierzu von uns nicht ermächtigt
sind, verursacht wurden. Werden unsere Geräte mit Ersatzteilen
oder Zubehörteilen versehen, die keine Originalteile sind und
wurde dadurch ein Defekt verursacht, ist dieser ebenfalls nicht
durch die Garantie gedeckt.
3. Mängel dieses Gerätes werden wir innerhalb angemessener
Frist nach Mitteilung des Mangels unentgeltlich beseitigen. Die
zu diesem Zweck erforderlichen Aufwendungen, insbesondere
ELECTROLUX HAUSGERÄTE GMBH
ADRESSE
VERTRIEB TELEFON
HERZIGGASSE 9
(01) 866 40-200
A-1230 WIEN
VERTRIEB TELEFAX
(01) 866 40-250
Transport-, Weg-, Arbeits- und Materialkosten werden von uns
getragen. Ab dem siebten Monat der Garantiezeit übernehmen
wir nur die Arbeits- und Materialkosten. Über diese Nachbesse-
rung hinausgehende Ansprüche werden durch diese Garantie
nicht eingeräumt. Nachbesserungsarbeiten werden, soweit
möglich, am Aufstellungsort, sonst in unseren Kundendienst-
werkstätten, durchgeführt. Ersetzte Teile gehen in unser Eigen-
tum über. Es ist jeweils der Kaufbeleg mit Kauf- bzw.
Lieferdatum vorzulegen.
4. Garantieleistungen bewirken weder eine Verlängerung der Ga-
rantiefrist noch setzen sie eine neue Garantiefrist in Lauf. Die
Garantiefrist für ausgewechselte Teile endet mit der Garantie-
frist für das ganze Gerät.
5. Weitergehende oder andere Ansprüche, insbesondere solche
auf Ersatz außerhalb des Gerätes entstandener Schäden sind -
soweit eine Haftung nicht zwingend gesetzlich angeordnet ist -
ausgeschlossen.
6. Durch diese Garantie wird der Gewährleistungsanspruch des
Kunden gegen den Händler, bei dem er das Gerät gekauft hat,
weder eingeschränkt noch aufgehoben.
Wir wünschen Ihnen viel Freude mit dem neuen Gerät und erlau-
ben uns, Sie darauf aufmerksam zu machen, daß Ihnen auch nach
Ablauf der Garantie unser Werkskundendienst und unsere Servi-
cepartner gerne mit Rat und Tat zur Verfügung stehen.
Electrolux Hausgeräte GmbH
KUNDENDIENST TELEFON
(01) 866 40-333
KUNDENDIENST TELEFAX
(01) 866 40-300
WIEN FN 98903 x
DVR: 0595411
ARA LIZENZ NR. 2702
UID: ATU 14758207
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