1.4
Endbenutzer-Lizenzvereinbarung für i-Option LK-105
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Endbenutzer-Lizenzvereinbarung für i-Option LK-105
Die Software ("Programme"), die i-Option LK-105 enthält, wird von Develop GmbH zur Verfügung gestellt.
In Verbindung mit dem Erwerb eines Lizenzschlüssels für i-Option LK-105 gewährt Ihnen Develop GmbH eine
nicht exklusive und nicht übertragbare Unterlizenz für die Verwendung des Programms, sofern alle in diesem
Abschnitt beschriebenen Bedingungen eingehalten werden.
1.
Sie stimmen zu, das Programm nicht zu vervielfältigen, zu modifizieren oder anzupassen. Sie dürfen
das Programm nicht Dritten zur Verfügung stellen oder an Dritte übertragen.
2.
Sie stimmen zu, das Programm nicht zu verändern, zu diassemblieren, zu entschlüsseln,
Funktionsanalysen mittels Reverse Engineering durchzuführen oder zu dekompilieren.
3.
Develop GmbH oder deren Lizenzgeber besitzen das Urheberrecht und andere Rechte am geistigen
Eigentum. Mit der Gewährung einer Lizenz für die Nutzung des Programms werden keine
Urheberrechte oder Rechte an geistigem Eigentum an Sie übertragen.
4.
DIE Develop GmbH UND DEREN LIZENZGEBER ÜBERNEHMEN KEINE HAFTUNG FÜR WIE AUCH
IMMER ENTSTANDENEN SCHADEN ODER FOLGESCHADEN. DIES BETRIFFT AUCH
GEWINNEINBUSSEN UND DATENVERLUSTE, SELBST WENN DIE Develop GmbH AUF EINEN
SOLCHEN MÖGLICHEN SCHADEN HINGEWIESEN WURDE. FORDERUNGEN DRITTER SIND
EBENFALLS AUSGESCHLOSSEN. DIE Develop GmbH UND DEREN LIZENZGEBER SCHLIESSEN
JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG IN BEZUG AUF DAS
PROGRAMM AUS. DIES GILT UNTER ANDEREM AUCH FÜR DIE STILLSCHWEIGENDE GARANTIE
ZUR MARKTGÄNGIGKEIT, FÜR DIE EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND FÜR DEN
RECHTSANSPRUCH UND DIE URHEBERRECHTE DRITTER. IN EINIGEN STAATEN BZW.
GERICHTSBARKEITEN IST DER AUSSCHLUSS BZW. DIE EINSCHRÄNKUNG BEILÄUFIG
ENTSTANDENER, FOLGE- ODER KONKRETER SCHÄDEN NICHT ZULÄSSIG, SO DASS OBIGE
EINSCHRÄNKUNGEN MÖGLICHERWEISE FÜR SIE NICHT ZUR ANWENDUNG KOMMEN.
5.
Sie verpflichten sich, das Programm in keiner gegen geltende Ausfuhrgesetze und -bestimmungen
eines betroffenen Landes verstoßenden Form zu exportieren.
6.
Hinweis für Endbenutzer, die für US-amerikanische Behörden tätig sind Das Programm ist eine
Handelsware ("Commercial Item") im Sinne von 48 C.F.R.2.101 bestehend aus kommerzieller
Computer-Software ("Commercial Computer Software") und Begleitmaterial für kommerzielle
Computer-Software ("Commercial Computer Software Documentation") im Sinne von
48 C.F.R. 12.212. In Übereinstimmung mit 48 C.F.R. 12.212 und 48 C.F.R. 227.7202-1 bis einschließlich
227.7202-4 erwerben US-amerikanische Regierungsendbenutzer nur die in den hier aufgeführten
Vertragsbedingungen und Konditionen ausdrücklich genannten Lizenzrechte.
7.
Diese Lizenz endet automatisch, wenn eine der in dieser Vereinbarung genannten Bedingungen nicht
erfüllt wird. In diesem Fall stimmen Sie zu, die Nutzung des Programms unverzüglich einzustellen.
8.
Diese Vereinbarung unterliegt dem japanischen Recht.
ineo 223/283/363/423
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