An der Maschine tätige Person darf nicht abgelenkt werden.
Die Maschine darf wegen fehlender Absaugvorrichtung nur im Freien und nicht in
geschlossenen Räumen in Betrieb genommen werden. (Gefahr durch Holzstaub!)
Säge darf nur in Verbindung mit 3-Punktaufhängung am Antriebsfahrzeug betrieben
werden und dabei auf dem Boden stehen.
Werkzeug-Sägeblattauslauf beachten.
Den Bedienungsplatz der Maschine von Holzabfällen und herumliegenden Teilen
freihalten.
Nur gut geschärfte, rissfreie und nicht verformte Sägeblätter einbauen.
Sicherheitseinrichtungen an der Maschine dürfen nicht demontiert oder unbrauchbar
gemacht werden.
Zum Beheben von Störungen oder zum Entfernen eingeklemmter Holzstücke die
Maschine stillsetzen AUS-TASTE betätigen - Netzstecker ziehen bzw. Schlepper
abschalten, Zündschlüssel ziehen, Sägeblatt auslaufen lassen und anschließend
Gelenkwelle vom Schlepper trennen.
Restholz darf nicht bei laufendem Antrieb aus dem Schneidbereich entfernt werden.
Vorsicht beim Arbeiten: Verletzungsgefahr für Finger und Hände durch das rotierende
Schneidewerkzeug.
Schnittreste, sowie Sägespäne sind den Erfordernissen entsprechend von der
Maschine zu entfernen, um die Sicherheit am Arbeitsplatz nicht zu beeinträchtigen.
Die Spanabführung muss freigehalten werden.
Es ist dafür zu sorgen, dass abgeschnittene Stücke nicht vom Zahnkranz des
Sägeblattes erfasst und weggeschleudert werden können. Diese dürfen in der Nähe
des Sägeblattes nicht mit der Hand entfernt werden.
Bei krummen Holz muss die gekrümmte Seite zum Sägeblattschlitz ausgerichtet
sein, um ein Umkippen und Verklemmen des Holzes während des
Schneidevorgangs zu vermeiden.
Durch festes andrücken der Wippe gegen das Sägeblatt wird der Motor stärker
belastet. Dadurch kann das Holz im Sägeblatt verkeilen (Gefahr der Überlastung des
Motors!)
Installationen, Reparaturen und Wartungsarbeiten an der Elektroinstallation dürfen nur
von Fachleuten ausgeführt werden. Beim Verlassen des Arbeitsplatzes den Motor
abschalten - Netzstecker ziehen - bzw. Zündschlüssel vom Schlepper trennen
Es dürfen nur Sägeblätter nach EN 847-1 verwendet werden.
Maßnahmen zum Reinigen, zur Instandhaltung und zum regelmäßigen Entfernen von
Spänen und Staub zur Vermeidung einer Brandgefahr lernen.
Restrisiken können durch das Bearbeiten des Holzes z.B. verklemmen des
Kreissägeblattes oder Herausschleudern des Holzes nicht ausgeschlossen werden.
6. Bestimmungsgemäße Verwendung:
Die Säge ist ausschließlich zum Querschnittsägen von Brennholz (ohne Nägel,
Schrauben, etc.) mit max. 1 m Länge konstruiert. Der Holzdurchmesser muss mind. 5
cm und darf max. 25 cm sein. Unabhängig vom Holzdurchmesser darf nur 1 Stück auf
die Wippe gelegt werden.
Jeder darüberhinausgehende Gebrauch gilt als nicht bestimmungsgemäß. Für daraus
resultierende Schäden trägt das RISIKO der Benutzer.
Das zu sägende Holz ist nahe am normalen Arbeitsplatz der Bedienperson zu lagern.
Seite 6