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Laut StVO hat sich jeder Teilnehmer des öffentlichen Straßenverkehrs so zu
verhalten, dass kein anderer gefährdet, geschädigt oder mehr als den Um-
ständen unvermeidbar belästigt bzw. behindert wird. Fahre deshalb stets vor-
ausschauend und umsichtig. Nimm Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmer.
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Du darfst nur dann mit Ihrem Fahrrad auf öffentlichen Straßen und Wegen
fahren, wenn es mit der Ausrüstung ausgestattet ist, die in Ihrem Land ge-
setzlich vorgeschrie¬ben ist. In Deutschland sind diese Anforderungen in der
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) geregelt. Nach der StVZO muss
ein Fahrrad in Deutschland mit zwei voneinander unabhängig funktionsfähigen
Bremsen, einer deutlich hörbaren Glocke, funktionsfähigem Frontscheinwer-
fer und Schlussleuchte, Speichenreflektoren bzw. reflektierenden Seitenstrei-
fen auf der Felge oder Bereifung, Pedalreflektoren, einem weißen, nach vorne
wirkenden Rückstrahler (wenn nicht im Scheinwerfer integriert), zwei roten,
nach hinten wirkenden Reflektoren (davon ein Großflächen- Z-Reflektor) aus-
gerüstet sein. Beachte hierbei, dass der Akku die Beleuchtung mit Strom ver-
sorgt und somit bei jeder Fahrt eingesetzt und auch geladen sein muss.
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Fahre bei schlechten Witterungsbedingungen, wie bei Nässe, Schnee oder
Glatteis besonders vorsichtig bzw. verzichte auf eine Fahrt. Insbesondere die
Bremsleistung kann bei widrigen Wetterumständen stark nachlassen.
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Schalte bei Dunkelheit und bei schlechten Sichtverhältnissen immer die Be-
leuchtung ein. Bedenke, dass bei eingeschalteter Beleuchtung nicht nur du
besser siehst, sondern dass du von anderen Verkehrsteilnehmern auch besser
gesehen wirst.
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Trage zum Fahren stets geeignetes, festes Schuhwerk. Bevorzuge auffällige
Kleidung mit hellen Farben und Reflexionsstreifen, damit du von anderen Ver-
kehrsteilnehmern besser und schneller gesehen wirst.
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Das maximal zulässige Gesamtgewicht des E-Bikes darf den im Kapitel Tech-
Elektro Mobile Deutschland GmbH
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