2. Der Anspruch auf Gewährleistung bzw. Garantie muss durch Vorlage des Kauf-
belegs des Käufers nachgewiesen werden.
3. Die Untersuchung der Störung und ihrer Ursachen erfolgt stets durch unse-
ren Kundendienst. Die im Rahmen der Gewährleistung oder Garantie ausge-
tauschten Bauteile gehen in unser Eigentum über.
4. Bei
berechtigtem
die Kosten des Versandes und die Kosten des Aus- und Einbaus zu unseren
Lasten.
5. Wenn das E-Bike von Dritten oder durch Einbau fremder Teile verändert wor-
den ist bzw. eingetretene Mängel in ursprünglichem Zusammenhang mit der
Veränderung stehen, erlischt der Gewährleistungs- und Garantieanspruch.
Ferner erlischt er, wenn die in der Bedienungsanleitung gemachten Vorschrif-
ten über die Behandlung und Benutzung des E-Bikes nicht befolgt worden
sind. Dies betrifft insbesondere die bestimmungsgemäße Verwendung sowie
die Pflege- und Wartungsanweisungen.
6. Nicht eingeschlossen in die Gewährleistung bzw. Garantie sind:
•
Bauteile, die dem Verschleiß, Verbrauch oder der Abnutzung unterliegen (aus-
genommen eindeutiger Material- bzw. Herstellungsfehler), wie z. B.:
o Reifen
o Leuchtmittel
o Sattel
o Bremsbauteile
o Ständer
o Akku/Batterie
o Kette
o Zahnkränze
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Gewährleistungs-
Elektro Mobile Deutschland GmbH
bzw.
Garantieanspruch
o Griffe/Bezüge
o Sicherung
o Schaltungsritzel
o Aufkleber/Dekore
o Kabel
o Bowdenzüge
o usw.
gehen