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AUSSCHLUSS VON ZUFÄLLIGEN SCHÄDEN, FOLGESCHÄDEN UND BESTIMMTEN ANDEREN SCHÄDEN. GEMÄSS
DEM GESETZLICH ZULÄSSIGEN UMFANG SIND DER LIZENZGEBER ODER SEINE LIEFERANTEN IN KEINEM FALL
HAFTBAR FÜR ALLGEMEINE, KONKRETE, ZUFÄLLIGE, DIREKTE, INDIREKTE SCHÄDEN ODER FOLGESCHÄDEN
JEGLICHER ART (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF, SCHÄDEN IN BEZUG AUF ENTGANGENE
GESCHÄFTSGEWINNE ODER VERLUST VON VERTRAULICHEN ODER SONSTIGEN INFORMATIONEN,
UNTERBRECHUNG DER GESCHÄFTSTÄTIGKEIT, PERSÖNLICHE VERLETZUNGEN, VERLETZUNG DER PRIVATSPHÄRE,
NICHTEINHALTUNG VON PFLICHTEN EINSCHLIESSLICH GUTER GLAUBE ODER ANGEMESSENE SORGFALT,
FAHRLÄSSIGKEIT UND SONSTIGE FINANZIELLE VERLUSTE ODER ANDERE VERLUSTE JEGLICHER ART), DIE DARAUS
ENTSTEHEN ODER IN VERBINDUNG STEHEN MIT DER VERWENDUNG ODER UNFÄHIGKEIT DER VERWENDUNG
DER SOFTWARE, DER BEREITSTELLUNG ODER DER NICHTBEREITSTELLUNG VON SUPPORTSERVICES ODER
SONSTIGEN GEMÄSS DIESER ODER IN VERBINDUNG MIT DEN BEDINGUNGEN IN DIESER VEREINBARUNG, SELBST
WENN DER FEHLER, UNERLAUBTE HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT), GEFÄHRDUNGSHFATUNG,
VERTRAGSBRUCH ODER VERLETZUNG DER GEWÄHRLEISTUNGSBESTIMMUNG DURCH DEN LIZENZGEBER ODER
SEINE LIEFERANTEN VORLIEGT UND SELBST WENN DER LIZENZGEBER ODER SEINE LIEFERANTEN ÜBER DIE
MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN INFORMIERT WURDEN.
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BESCHRÄNKTE HAFTUNG UND RECHTSMITTEL. Ungeachtet der Schäden, die dem Lizenznehmer aus beliebigen
Gründen entstehen können (einschließlich, ohne Einschränkung, aller oben genannten Schäden und aller direkten
oder allgemeinen Schäden), beschränkt sich die gesamte Haftung des Lizenzgebers und seiner Lieferanten gemäß
der Bedingungen dieser Vereinbarung sowie die exklusiven Rechtsmittel des Lizenznehmers für alle zuvor genannten
Sachverhalte auf die Höhe der Summe, die tatsächlich vom Lizenznehmer für die Software bezahlt wurde, oder auf
US $ 5,00. Die zuvor genannten Einschränkungen und Ausschlüsse gelten für den maximalen gesetzlich zulässigen
Umfang, selbst wenn solche Rechtsmittel den eigentlichen Zweck nicht erfüllen.
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HAFTUNGSFREISTELLUNG. Der Lizenznehmer stimmt zu, dass der Lizenzgeber keine Haftung jeglicher Art für die
Verwendung der Software durch den Lizenznehmer übernimmt. Der Lizenznehmer hält den Lizenzgeber frei von
Rechtsansprüchen, Schäden, Leistungspflichten, Kosten und Gebühren (einschließlich angemessener
Anwaltsgebühren), die aus der Verwendung der Software durch den Lizenznehmer sowie aus der Nichteinhaltung der
Bedingungen in dieser Vereinbarung durch den Lizenznehmer entstehen.
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FEHLERTOLERANZ. Die Software ist nicht fehlertolerant und wurde nicht konzipiert, hergestellt oder eignet sich nicht
für die Verwendung oder den Weiterverkauf in Online-Steuerungsgeräten in gefährlichen Umgebungen, die eine
ausfallsichere Leistung erfordern, wie z. B., jedoch nicht beschränkt auf den Betrieb von Nukleareinrichtungen,
Flugnavigations- oder Kommunikationssysteme, Luftverkehrskontrolle, Lebenserhaltungsgeräte oder Waffensysteme,
bei denen der Ausfall der Software direkt oder indirekt zum Tod, Verletzungen oder physikalischen Schäden
oder Umweltschäden (risikoreiche Verwendung) führen kann. Der Lizenzgeber und seine Lieferanten schließen
insbesondere jegliche ausdrückliche oder stillschweigende Gewährleistung der Eignung für solche risikoreiche
Verwendungen aus.
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VORBEHALT LIZENZRECHTE DER US-REGIERUNG. Software, die der US-Regierung gemäß Aufforderungen am oder
nach dem 1. Dezember 1995 bereitgestellt wurde, unterliegt den kommerziellen Lizenzrechten und Einschränkungen,
die in diesem Dokument beschrieben sind. Software, die der US-Regierung gemäß Aufforderungen vor dem
1. Dezember 1995 bereitgestellt wurde, unterliegt den „Beschränkten Rechten" gemäß FAR, 48 CFR 52.227-14
(JUNI 1987) oder DFAR, 48 CFR 252.227-7013 (OKT 1988). Der „Hersteller" in Bezug auf diese Vorschriften ist
Motorola, Inc., One Symbol Plaza, Holtsville, NY 11742, USA.
Motorola, Inc.
Endbenutzer-Lizenzvereinbarung
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