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Motorola RF Swich Installationsanleitung Seite 42

Rfs7000-reihe
Inhaltsverzeichnis
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Integrierter Dienstecontroller der RFS4011-Reihe: Installationsanleitung
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GEISTIGES EIGENTUM; INHALT. Alle Titel und Rechte geistigen Eigentums an der Software (einschließlich, jedoch
nicht beschränkt auf Bilder, Fotos, Animationen, Videos, Tonaufnahmen, Musik, Text und Applets, die in der Software
integriert sind) sowie alle Kopien, die innerhalb dieser Vereinbarung zulässig sind, bleiben Eigentum des
Lizenzgebers oder seiner Lieferanten. Alle Titel und Rechte geistigen Eigentums am Inhalt, auf den durch die
Verwendung der Software zugegriffen werden kann, bleiben Eigentum des entsprechenden Inhabers des Inhalts und
sind möglicherweise durch entsprechende Urheberrechtsgesetze oder sonstige Gesetze und Verträge in Bezug auf
geistiges Eigentum geschützt. Dieser EULA gewährt keine Rechte für die Verwendung solchen Inhalts. Als Bedingung
für die Verwendung der Software durch den Lizenznehmer stimmt der Lizenznehmer zu, die Software nicht für
Folgendes zu verwenden: (i) Verletzen der Rechte am geistigen Eigentum oder der Eigentumsrechte oder der
öffentlichen oder privaten Rechte von Dritten; (ii) Verstoßen gegen anwendbare Gesetze, rechtliche Vorschriften,
Verordnungen oder Bestimmungen; (iii) Weitergeben von Informationen oder Material in beliebiger Form oder
beliebigem Format („Inhalt"), die schädlich, bedrohend, belästigend, beleidigend, verworren, verleumderisch, vulgär,
obszön, oder anderweitig anstoßend sind; (iv) Weitergeben von Softwareviren oder anderen Computercodes,
Dateien oder Programmen, welche die Funktionalität von Computersoftware oder -hardware oder von
Telekommunikationsgeräten unterbrechen, zerstören oder einschränken können. Der Lizenznehmer, nicht
der Lizenzgeber, ist allein für die Inhalte verantwortlich, die der Lizenznehmer mit oder in Verbindung mit
der Software hochlädt, versendet, per E-Mail sendet, überträgt oder anderweitig verteilt.
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GEBÜHREN; SUPPORT UND UPGRADES. Der Lizenzgeber behält sich das Recht vor, Supportservices in Bezug auf die
Software („Supportservices") anzubieten. Diese Vereinbarung gewährt dem Lizenznehmer keine Rechte für das
Erhalten von Supportservices. Die Nutzung der angebotenen Supportservices unterliegt den Richtlinien und
Programmen des Lizenzgebers, die im Benutzerhandbuch, in der Online-Dokumentation und/oder in anderen vom
Lizenzgeber bereitgestellten Materialien oder Supportvereinbarungen beschrieben sind. Jeglicher zusätzlicher
Softwarecode, der Ihnen im Rahmen der Supportservices zur Verfügung gestellt wird, wird als Teil der Software
betrachtet und unterliegt den Bedingungen dieses EULA. Die technischen Informationen, die Sie dem Lizenzgeber im
Rahmen der Supportservices zur Verfügung stellen, darf der Lizenzgeber für geschäftliche Zwecke, einschließlich für
Produktsupport und -entwicklung verwenden. Der Lizenzgeber verwendet solche technische Informationen nicht zum
persönlichen Identifizieren des Lizenznehmers.
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BEENDIGUNG. Beide Parteien können diese Vereinbarung, mit oder ohne Grund, schriftlich beenden. Jede
Beendigung dieser Vereinbarung beendet auch die Lizenzen, die hierunter gewährt wurden. Nach der Beendigung
dieser Vereinbarung aus beliebigen Gründen gibt der Lizenznehmer sämtliche Kopien der Software an den
Lizenzgeber zurück oder zerstört oder entfernt sämtliche Kopien der Software von allen Computern, Festplatten,
Netzwerken und anderen Speichermedien und bestätigt dem Lizenzgeber, dass diese Maßnahmen ausgeführt
wurden. Die Abschnitte 2 bis 13 gelten nach der Beendigung dieser Vereinbarung weiter.
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Ausschluss der Gewährleistung: Gemäß dem gesetzlichen zulässigen Umfang stellen der Lizenzgeber und seine
Lieferanten die Software und alle (falls vorhanden) Supportservices WIE GESEHEN UND MIT ALLEN FEHLERN bereit
und schließen hiermit alle Gewährleistungen und Bedingungen, entweder ausdrücklich, konkludente oder gesetzlich
vorgeschriebene Gewährleistungen, aus, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf (falls vorhanden) konkludente
Gewährleistungen oder Bedingungen der Handelsgängigkeit, der Eignung für einen bestimmten Zweck, Abwesenheit
von Viren, der Genauigkeit oder Vollständigkeit von Antworten, der Ergebnisse und dem Fehlen an Fahrlässigkeit oder
Mangel an Arbeitseinsatz, in Bezug auf die Software und die Bereitstellung oder Nichtbereitstellung der
Supportservices. AUSSERDEM WIRD KEINE GEWÄHRLEISTUNG ODER BEDINGUNG FÜR TITEL, UNGESTÖRTEN
BESITZ, ENTSPRECHUNG DER BESCHREIBUNG ODER NICHTVERLETZUNG IN BEZUG AUF DIE SOFTWARE GEGEBEN.
DAS GESAMTE RISIKO BEZÜGLICH DER QUALITÄT VON ODER DES ERGEBNISSES AUS DER VERWENDUNG ODER
LEISTUNG DER SOFTWARE UND SUPPORTSERVICES, FALLS VORHANDEN, VERBLEIBT BEIM LIZENZNEHMER.
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