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GAS GAS TXT BOY Betriebsanleitung Seite 26

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Verpflichtungen des Käufers
GG ist berechtigt, in den folgenden Fällen gestellte Gewährleistungsansprüche zurückzuweisen:
a) wenn der Käufer das Fahrzeug nicht allen Inspektionen und/oder Wartungsarbeiten unterzogen hat, die der Betriebsanleitung
enthalten sind, oder wenn die Frist für die vorgenannten Inspektionen oder Wartungsarbeiten nicht eingehalten wurde,
wobei von der Gewährleistung auch jene Mängel ausgenommen sind, die vor dem festgelegten Datum für eine nicht oder
nach dem festgelegten Datum ausgeführte Inspektion oder Wartungsarbeit festgestellt wurden.
b) wenn die Inspektion, Wartungsarbeiten und Instandsetzung des Fahrzeugs von Dritten ausgeführt wurden, die durch
GG weder anerkannt nicht autorisiert wurden.
c) wenn die Ausführung der Wartungs- bzw. Instandsetzungsarbeiten am Fahrzeug nicht den technischen Anforderungen,
Spezifikationen und Anweisungen des Herstellers entspricht ausgeführt wurden.
d) wenn Ersatzteile eingesetzt wurden, deren Verwendung für Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten am Fahrzeug nicht
von GG autorisiert wurde, oder wenn bei der Benutzung des Fahrzeugs Kraftstoffe, Schmiermittel oder andere Betriebsstoffe
(einschließlich u.a. Reinigungsprodukte) eingesetzt wurden , die nicht ausdrücklich in den technischen Daten der
Betriebsanleitung aufgeführt werden.
e) wenn das Fahrzeug auf irgendeine Art und Weise abgeändert oder umgebaut oder anderen Bauteilen ausgestattet
wurde, als die, die von GG ausdrücklich als zulässige Bauteile des Fahrzeugs autorisiert worden sind.
f) wenn das Fahrzeug auf eine Art und Weise eingelagert oder transportiert wurde, die nicht den anwendbaren technischen
Anforderungen entspricht.
g) wenn das Fahrzeug für einen anderen spezifischen Zweck benutzt wurde, wie z. B. Wettbewerb, Rennen oder bei einem
Rekordversuch.
h) wenn das Fahrzeug umgestürzt war oder einen Unfall erlitten hat, wodurch eine direkte oder indirekte Beschädigung
entstanden ist.
Ausschlüsse vom Gewährleistungsanspruch
Folgende Elemente sind von den Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen:
a) teileverschleiß, einschließlich und uneingeschränkt Zündkerzen, Batterien, Benzinfilter, Ölfiltereinsätze, Ketten
(Sekundärketten), Motorabtriebsritzel, Hinterradritzel, Luftfilter, Bremsscheiben, Bremsbeläge, Kupplungsscheiben, Birnen,
Sicherungen, Kohlebürsten, Gummis der Fußrasten, Reifen, Reifenschläuche, Kabel, sowie andere Bauteile aus Gummi.
b) schmiermittel (z. B. Öl, Fett, usw.) und Betriebsstoffe (z. B. Batterieflüssigkeit, Kühlmittel, etc.).
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