entsprechenden Handsignale geschult sein. Eine Kopie der Handsignale sollte an der Bedienerstation oder an
anderen geeigneten Stellen ausgehängt werden.
Ein spezieller Kranbetrieb benötigt möglicherweise zusätzliche Handsignale. Sonderzeichen müssen vor dem
Anheben vereinbart und verstanden werden. Sonderzeichen sollten nicht mit Standardzeichen verwechselt werden
können.
Der Bediener sollte nur auf Handsignale von der einweisenden Person reagieren, es sei denn, es handelt sich um
ein Stoppsignal. Der Bediener übernimmt die gesamte Verantwortung für die Kranbewegung und sollte nur
Kranbewegungsanweisungen ausführen, wenn diese seiner Meinung nach sicher sind.
Diese Unterlagen und die darin enthaltenen Informationen sind ausschließliches Eigentum von Verlinde S.A. und enthält nicht ö ffentliche, vertrauliche und
06/2018
Firmengeheimnisse, die weder reproduziert, noch Dritten gegenüber veröffentlicht, noch verändert oder in sonstiger Weise ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung