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Vom Eigentümer Zu Treffende Klasse - Universal Laser Systems ULTRA X6000 Benutzerhandbuch

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Dämpfer – Eine m e chanische Vorrichtung, die Lase rstrahlung zurückhält. Die se Vorrichtung hat
die Form e ine s m e chanische n Ve rschlusses, de r durch die Schlüsse lste ue rung ge öffnet und
ge schlosse n wird.
Klasse -4-Warnetikett
in Klasse 4 e inge stuft ist.
VOM EIGENTÜMER ZU TREFFENDE KLASSE
DIESE SICHERHEITSMASSNAHMEN LIEGEN IN DER VERANTWORTUNG DES EIGENTÜMERS UND
SIND NACH DEN BUND ES - UND BUNDESTAATSGESETZEN DER VEREINIGTEN STAATEN SOWIE
DEN GESETZEN DER MEISTEN ANDEREN STAATEN FÜR DEN BETRIEB EINES KLASSE
LASERSYSTEMS VERBINDLICH.
Im Folgenden finden Sie eine kurze Zusammenfassung der gängigsten Sicherheitsanforderungen,
die Eigentümer von Klasse-4-Lasersystemen beachten müssen:
In jeder Einrichtung, in der ein Klasse-4-Lasersystem betrieben wird, muss der Eigentümer einen
Lasersicherheitsbeauftragten ernennen, der für die Überwachung und Durchsetzung von
Lasersicherheitsvorschriften verantwortlich ist. Der Lasersicherheitsbeautragte sollte in
Lasersicherheit geschult und über alle gesetzlich vorgeschrieben Sicherheitsvorschriften
informiert sein. Diese Qualifikation kann auf verschiedene Arten erworben werden. Allgemein
anerkannte Ausbilder für Lasersicherheit sind z. B. das Laser Institute of America
(www.laserinstitute.org), die Gesetzlichen Haftpflichtversicherungen in europäischen Staaten sowie
die jeweiligen Lasersicherheitsvereinigungen im Land/Gebiet des Eigentümers.
Der Lasersicherheitsbeauftrage ist verantwortlich für die Schaffung eines kontrollierten Bereichs,
in dem das Klasse-4-Lasersystem betrieben werden soll. Ein kontrollierter Bereich ist so ausgelegt,
dass jegliche Laserstrahlung, die aus dem Klasse -4-Lasersystem entweichen kann, eingedämmt
wird. Außerdem bestehen Sicherheitsmaßnahmen gegen das Eindringen unbefugter Personen in
den Bereich, einschließlich Warnleuchten und Verriegelungen an allen Zugängen.
Der Lasersicherheitsbeauftragte ist dafür verantwortlich, alle Mitarbeiter zu ernennen und zu
schulen, die dazu befugt sind, das Klasse -4-Lasersystem zu bedienen, instand zu halten oder zu
warten. Darüber hinaus ist der Lasersicherheitsbeauftrage dafür verantwortlich, alle u nbefugten
Mitarbeiter darauf hinzuweisen, dass sie keine Berechtigung zur Arbeit an einem Klasse-4-
Lasersystem haben, und ihren Zugang entsprechend einzuschränken.
Der Lasersicherheitsbeauftragte ist dafür verantwortlich, alle befugten Mitarbeiter mit
Schutzausrüstung auszustatten, die erforderlich ist, um das Klasse-4-Lasersystem zu bedienen,
instand zu halten oder zu warten.
Der Lasersicherheitsbeauftragte muss sicherstellen, dass der Laser nicht von Minderjährigen
bedient wird.
Der Lasersicherheitsbeauftragte muss alle Sicherheitsmaßnahmen regelmäßigen Revisionen
unterziehen. Dazu gehören regelmäßige Neuschulungen der autorisierten Mitarbeiter,
Serialisierung und regelmäßige Inspektion und Austausch aller Spezialbrillen und -kleidung sowie
Überwachung aller Sicherheitsmaßnahmen hinsichtlich des kontrollierten Bereichs, in dem das
Klasse-4-Lasersystem betrieben wird. Unter Umständen muss der Lasersicherheitsbeauftragte
Aufzeichnungen führen, die die Einhaltung der Vorschriften nachweisen.
– Ein Klasse -4-Warne tikett, we lche s darauf hinweist, dass das Lase rsystem
-4-SICHERHEITSMA S S NAHMEN
-4-
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