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Konformitätserklärung; Allgemeine Hinweise Zur Ce-Kennzeichnung - Hameg HM8001-2 Benutzerhandbuch

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A l l g e m e i n e H i n w e i s e z u r C E - K e n n z e i c h n u n g
KONFORMITÄTSERKLÄRUNG
HAMEG Instruments GmbH
Industriestraße 6, D-63533 Mainhausen
Die HAMEG Instruments GmbH bescheinigt die
Konformität für das Produkt
Bezeichnung: Grundgerät
Typ:
HM8001-2
mit:
Optionen:
HO801
mit den Bestimmungen des Rates der
Europäischen Union zur Angleichung der
Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten
z betreffend elektrische Betriebsmittel
zur Verwendung innerhalb bestimmter
Spannungsgrenzen (2006/95/EG) [LVD]
z über die elektromagnetische Verträglichkeit
(2004/108/EG) [EMCD]
z über die Beschränkung der Verwendung
bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro-
und Elektronikgeräten (2011/65/EG) [RoHS]
übereinstimmt.
Die Übereinstimmung mit LVD und EMCD wird
nachgewiesen durch die Einhaltung folgender
Normen:
EN 61010-1: 04/2015
EN 61326-1: 07/2013
EN 55011: 11/2014
EN 61000-4-2: 12/2009
EN 61000-4-3: 04/2011
EN 61000-4-4: 04/2013
EN 61000-4-5: 03/2015
EN 61000-4-6: 08/2014
EN 61000-4-11: 02/2005
Bei der Beurteilung der elektromagnetischen
Verträglichkeit wurden die Störaussendungs-
grenzwerte für Geräte der Klasse B sowie
die Störfestigkeit für Betrieb in industriellen
Bereichen zugrunde gelegt.
Datum
8.6.2015
Unterschrift
Holger Asmussen
General Manager
2
Änderungen vorbehalten
Allgemeine Hinweise zur CE-
Kennzeichnung
HAMEG Messgeräte erfüllen die Bestimmungen
der EMV Richtlinie. Bei der Konformitätsprüfung
werden von HAMEG die gültigen Fachgrund- bzw.
Produktnormen zu Grunde gelegt. Sind unter-
schiedliche Grenzwerte möglich, werden von HA-
MEG die härteren Prüfbedingungen angewendet.
Für die Störaussendung werden die Grenzwerte
für den Geschäfts- und Gewerbebereich sowie für
Kleinbetriebe angewandt (Klasse 1B). Bezüglich
der Störfestigkeit finden die für den Industriebe-
reich geltenden Grenzwerte Anwendung.
Die am Messgerät notwendigerweise angeschlos-
senen Mess- und Datenleitungen beeinflussen
die Einhaltung der vorgegebenen Grenzwerte in
erheblicher Weise. Die verwendeten Leitungen
sind jedoch je nach Anwendungsbereich unter-
schiedlich. Im praktischen Messbetrieb sind daher
in Bezug auf Störaussendung bzw. Störfestigkeit
folgende Hinweise und Randbedingungen unbe-
dingt zu beachten:
1. Datenleitungen
Die Verbindung von Messgeräten bzw. ihren
Schnittstellen mit externen Geräten (Druckern,
Rechnern, etc.) darf nur mit ausreichend abge-
schirmten Leitungen erfolgen. Sofern die Bedie-
nungsanleitung nicht eine geringere maximale
Leitungslänge vorschreibt, dürfen Datenleitun-
gen (Eingang/Ausgang, Signal/Steuerung) eine
Länge von 3 Metern nicht erreichen und sich
nicht außerhalb von Gebäuden befinden. Ist an
einem Geräteinterface der Anschluss mehrerer
Schnittstellenkabel möglich, so darf jeweils nur
eines angeschlossen sein.
Bei Datenleitungen ist generell auf doppelt ab-
geschirmtes Verbindungskabel zu achten. Als
IEEE-Bus Kabel ist das von HAMEG beziehbare
doppelt geschirmte Kabel HZ72 geeignet.
2. Signalleitungen
Messleitungen zur Signalübertragung zwischen
Messstelle und Messgerät sollten generell so kurz
wie möglich gehalten werden. Falls keine gerin-
gere Länge vorgeschrieben ist, dürfen Signallei-
tungen (Eingang/Ausgang, Signal/Steuerung) eine
Länge von 3 Metern nicht erreichen und sich nicht
außerhalb von Gebäuden befinden. Alle Signal-
leitungen sind grundsätzlich als abgeschirmte
Leitungen (Koaxialkabel - RG58/U) zu verwenden.

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