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Mangelhaftung (Gewährleistung); 21 Eg-Konformitätserklärung; 22 Rohs , 2002/95/Eg - holzstar SAA 2001 Betriebsanleitung

Spane-absauganlagen
Inhaltsverzeichnis

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Betriebsanleitung Späne-Absauganlagen
SAA 2001, 2003, 3001, 3003
Stand 13.01.2015
20 Mangelhaftung (Gewährleistung)
Für unsere Kunden, die Verbraucher sind, gelten die gesetzlichen Vorschriften. Der Kunde
hat uns Gelegenheit zu geben, uns von dem Mangel zu überzeugen und die Ware auf
unser Verlangen und unsere Kosten in eine unsere Werkstätten zur Untersuchung zu
bringen. Für unsere gewerblichen Kunden gilt folgendes:
1. Die gelieferte Ware ist vom Kunden sofort bei Anlieferung insbesondere auf Mängel zu
überprüfen. Dabei festgestellte offensichtliche Mängel sind unverzüglich schriftlich
anzuzeigen. Transportschäden und fehlende Packstücke sind auch dem Spediteur
unverzüglich zu melden. Soweit Mängel auch bei sorgfältigster Prüfung nicht sofort
entdeckt werden können, sind diese sofort nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen.
Unser Kunde hat in diesem Fall sofort die Be- und Verarbeitung und Verwendung der
bestellten Ware einzustellen. Der Kunde hat uns Gelegenheit zu geben, uns von dem
Mangel zu über-zeugen und die Ware auf unser Verlangen und unsere Kosten in eine
unsere Werkstätten zur Untersuchung zu bringen. Nach Durchführung einer
vereinbarten Abnahme ist die Rüge von Mängeln, die bei der Abnahme feststellbar
gewesen sind, ausgeschlossen. Bei gewerblichen Kunden entfällt die gesetzliche
Mangelhaftungsfrist von 2 Jahren.
2. Die Mangelhaftungsfrist beträgt ein Jahr ab Gefahrübergang, sofern sich nichts
Abweichendes aus Vertrag oder Gesetz ergibt. Sollte durch den Hersteller des
Liefergegen-standes eine längere Mangelhaftungsfrist oder eine Garantie eingeräumt
werden, so treten wir unsere Rechte hieraus bereits mit dem Kauf an den
Besteller/Käufer ab. Eine aktuelle Liste der einzelnen Mangelhaftungsfristen und -
bedingungen bzw. der Garantiefristen- und –bedingungen der Hersteller kann jederzeit
bei uns angefordert werden.
3. Im Gewährleistungsfall leisten wir in Absprache mit dem Hersteller Nachbesserung oder
Ersatzlieferung nach unserer Wahl. Erforderliche Aufwendungen, insbesondere
Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, die dadurch entstehen, dass die
Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde, sind von uns
nicht zwingend zu ersetzen, es sei denn, das Gesetz schreibt dies vor. Schlagen
Nachbesserung oder Ersatzlieferung hinsichtlich eines Mangels nachweislich zweimal
fehl oder würde die Beseitigung des Mangels einen unverhältnismäßig hohen Aufwand
erfordern und wird die Nachbesserung deshalb verweigert, so kann unser Kunde nach
seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages
verlangen.
Wir weisen unsere Kunden darauf hin, dass kein Mangelhaftungsfall vorliegt
insbesondere bei Schäden, die beim Kunden durch Missbrauch oder unsachgemäßen
Gebrauch entstanden sind und bei Schäden, die dadurch entstanden sind, dass die
Produkte beim Kunden schädlichen äußeren Einflüssen ausgesetzt worden sind
(insbesondere extremen Temperaturen, Feuchtigkeit, außergewöhnlicher physikalischer
oder elektrischer Beanspruchung, Spannungsschwankungen, Blitzschlag, statischer
Elektrizität, Feuer).
4. Ergibt sich bei einer im Rahmen der Mängelrüge durchgeführten Prüfung der Ware,
dass die Mängelrüge zu Unrecht erfolgt ist, sind wir berechtigt, eine verkehrsübliche
Vergütung für die Prüfung der Ware sowie die Kosten für den Versand zu berechnen.
5. Unsere Gewährleistung bezieht sich nicht auf natürliche Abnutzung, unsachgemäßer
Verwendung und Lagerung, fehlerhaftem Einbau ferner nicht auf Schäden, die nach
dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger
Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder infolge sonstiger Einflüsse entstehen,
die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind.
6. Durch vom Besteller/Käufer oder Dritten ohne unsere Zustimmung vorgenommene
Instandsetzungsarbeiten oder die unsachgemäße Reparatur durch einen nicht vom
Hersteller autorisierten Servicepartner schließen den Mangelhaftungsanspruch wegen
eines Fehlers aus.
7. In Fällen positiver Vertragsverletzung, Verzug, Unmöglichkeit, unerlaubter Handlung
sowie aus sonstigem Rechts-grund (ausgenommen vorvertragliche Verletzungen) haften
wir nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Im Falle, dass schuldhaft Schäden an
Leben, Gesundheit oder Körper entstanden sind, im Falle der schuldhaften Verletzung
von vertraglichen Kardinalspflichten (Hauptvertragspflichten) oder bei arglistiger
Täuschung sowie im Falle eines Ersatzanspruches gemäß § 437 Ziffer 2 BGB haften wir
im gesetzlichen Umfang, wobei bei einer Verletzung von Kardinalspflichten unsere
Haftung der Höhe nach auf den typischen, voraussehbaren Schaden beschränkt ist. Der
Begriff der Kardinalspflicht wird entweder zur Kennzeichnung einer konkret beschriebe-
nen, die Erreichung des Vertragszwecks gefährdenden, wesentlichen Pflichtverletzung
gebraucht oder abstrakt erläutert als Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße
Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der
Kunde regelmäßig vertrauen darf. Bei Verzug hat unser Kunde alternativ zum
Schadenersatz das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.
©Holzstar Holzbearbeitungsmaschinen. Alle Rechte und Irrtümer vorbehalten.
8. Im Falle von Datenverlusten haften wir nur, wenn unser Kunde die Datenbestände
regelmäßig mindestens einmal täglich nachweisbar gesichert hat. Die Haftung für
Datenverluste ist auf den Wiederherstellungsaufwand bei Vorhandensein einer
Sicherungskopie beschränkt, es sei denn die Datenverluste wurden von uns vorsätzlich
oder grob fahrlässig herbeigeführt. Ansonsten wird mit Ausnahme der Fälle eines
Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit eine Haftung ausgeschlossen.
9. Der Umfang unserer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
21 EG-Konformitätserklärung
Hersteller/ Inverkehrbringer:
Stürmer Maschinen GmbH
Dr.-Robert-Pfleger-Str. 26
D-96103 Hallstadt
Hiermit erklären wir, dass die nachfolgend bezeichnete Maschine aufgrund ihrer
Konzipierung und Bauart sowie in der von uns in Verkehr gebrachten
Ausführung
den
einschlägigen
Gesundheitsanforderungen der EG-Richtlinien entspricht. Bei einer nicht mit uns
abgestimmten Änderung der Maschine verliert diese Erklärung ihre Gültigkeit.
Produktgruppe
©Holzstar Holzbearbeitungsmaschinen
Maschinentyp:
Bezeichnung der Maschine
SAA 2001 230V, SAA 2003 400V
Artikelnummer:
Seriennummer:
Baujahr:
Einschlägige EU-Richtlinien:
2006/42/EG
Maschinenrichtlinie
2014/35/EU
Niederspannungsrichtlinie
Um die Übereinstimmung zu gewährleisten wurden folgende harmonisierte
Normen sowie nationale Normen und Bestimmungen angewendet:
DIN EN 12100:2010 Sicherheit von Maschinen - Allgemeine
Gestaltungsleitsätze - Risikobeurteilung und Risikominderung
DIN EN 60204-1:2014 Sicherheit von Maschinen - Elektrische
Ausrüstungen von Maschinen, Teil 1: Allgemeine Anforderungen
Dokumentationsverantwortlich:
Technikabteilung, Dr.-Robert-Pfleger-Str. 26, D-96103 Hallstadt
Hallstadt, 13.01.2015
Kilian Stürmer
Geschäftsführer

22 RoHS , 2002/95/EG

Das Symbol auf dem Produkt oder seiner
Verpackung weist darauf hin, dass dieses
Produkt
der
2002/95/EG entspricht.
grundlegenden
Sicherheits-
Späne-Absauganlage
SAA 3001 230V, SAA 3003 400V
592 2201, 592 2203
592 2301, 592 2303
20 ____
europäischen
Richtlinie
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und

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