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Sicherheit; Grundlegende Sicherheitshinweise; Hinweise In Der Betriebsanleitung Beachten; Verpflichtung Des Betreibers - Knecht B 600 Betriebsanleitung

Automatische schleif- und poliermaschine
Inhaltsverzeichnis

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2.

Sicherheit

2.1

Grundlegende Sicherheitshinweise

2.1.1

Hinweise in der Betriebsanleitung beachten

Grundvoraussetzung für den sicherheitsgerechten Umgang und den störungsfreien Betrieb dieser
Schleifmaschine ist die Kenntnis der grundlegenden Sicherheitshinweise und der Sicherheitsvor-
schriften.
• Diese Betriebsanleitung enthält wichtige Hinweise, um die Schleifmaschine sicherheitsgerecht
zu betreiben.
• Diese Betriebsanleitung, insbesondere die Sicherheitshinweise, sind von allen Personen zu
beachten, die an der Schleifmaschine arbeiten.
• Darüber hinaus sind die für den Einsatzort geltenden Regeln und Vorschriften zur Unfall-
verhütung zu beachten.
2.1.2

Verpflichtung des Betreibers

Der Betreiber verpflichtet sich, nur Personen an der Schleifmaschine arbeiten zu lassen, die
• mit den grundlegenden Vorschriften über die Arbeitssicherheit und Unfallver hütung vertraut
und in die Handhabung der Schleifmaschine eingewiesen sind,
• die Betriebsanleitung, und hier besonders das Kapitel „Sicherheit" und die Warnhinweise
gelesen, verstanden und durch ihre Unterschrift bestätigt haben.
Das sicherheitsbewusste Arbeiten des Personals wird in regelmäßigen Abständen überprüft.
2.1.3

Verpflichtung des Personals

Alle Personen, die mit Arbeiten an der Schleifmaschine beauftragt sind, verpflichten sich, vor
Arbeitsbeginn
• die grundlegenden Vorschriften über Arbeitssicherheit und Unfallverhütung zu beachten,
• die Betriebsanleitung, und hier besonders das Kapitel „Sicherheit" und die Warnhinweise zu
lesen und durch ihre Unterschrift zu bestätigen, dass sie diese verstanden haben.
2.1.4

Gefahren im Umgang mit der Schleifmaschine

Die Schleifmaschine ist nach dem neuesten Stand der Technik und den anerkannten sicherheits-
technischen Regeln gebaut. Dennoch können bei ihrer Verwendung Gefahren für Leib und Leben
des Benutzers oder Dritter bzw. Beeinträchtigungen an der Schleifmaschine oder anderen Sach-
werten entstehen.
Die Schleifmaschine ist nur zu benutzen:
• für die bestimmungsgemäße Verwendung und
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