4. Allgemeine Sicherheitshinweise:
4.1 Verkehrssicherheit
Laut Vorschriften der StVZO müssen Pedelecs wie Fahrräder
folgenden gesetzlichen Mindestanforderungen entsprechen:
Zwei voneinander unabhängige funktionsfähige Bremsen
•
Eine hell tönende Glocke
•
Dynamo (Nennspannung 6V und Nennleistung 3 Watt) mit
•
Prüfzeichen „K - - - "
Vorne eine Lampe mit weißem Licht
•
Einen weißen reflektierenden Frontstrahler
•
Hinten ein Rücklicht mit rotem Licht, angebracht höher als
•
25cm über der Fahrbahnoberfläche
Einen roten Rückstrahler, nicht höher als 60cm über der
•
Fahrbahn
Einen roten großflächigen Rückstrahler
•
mit dem Buchstaben Z
Pedalen mit nach vorn und hinten wirkenden gelben
•
Rückstrahlern mit Prüfzeichen „K - - - "
Je zwei gelbe reflektierende Strahler in Vorderrad und
•
Hinterrad oder weiße reflektierende Seitenstreifen vorn und
hinten an Reifen bzw. Felgen
Jedes Teil der Beleuchtungseinrichtung muss mit dem
•
Prüfzeichen „K - - - " gekennzeichnet sein
Denken Sie daran:
Funktionsprüfung vor jeder Fahrt!
•
Verbogene sicherheitsrelevante Teile wie Rahmen, Gabel,
•
Lenker, Tretkurbel, Sattelstützen, Schutzblechstreben und
Pedale keinesfalls richten, sondern umgehend austauschen.
Es besteht Bruchgefahr!
•
Nur Originalersatzteile verwenden!
Achtung!
Durch unsachgemäße Reparaturen entstehen Gefahren
für den Benutzer und der Garantieanspruch erlischt!
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