baulichen Änderungen gegenüber dem Lieferzustand des
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Pedelecs.
einem Bruch der elektrischen Leiter, der nicht auf
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Konstruktionsfehler zurückzuführen ist.
Mängel durch Fremdeinwirkung.
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gewerblichem Verleih des Pedelecs.
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Schäden durch Verwendung des Pedelecs bei Wettkämpfen.
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nicht bestimmungsgemäßer Verwendung der Fahrbatterie.
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Dies gilt auch für das Auf- und Entladen der Fahrbatterie.
6.5 Was fällt unter die Garantie?
Es fallen nur schadhafte Teile unter die Garantie, die zur
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Begutachtung über Ihren Zweiradspezialisten an PanTerra
eingeschickt werden.
6.6 Garantie-Ausschluss:
Ausgeschlossen von der Garantie sind Personenschäden oder
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Schäden an anderen Teilen als Originalteilen Ihres Pedelecs,
sofern gesetzlich zulässig.
Die Lohnkosten zum Aus- und Einbau schadhafter Teile sind
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ebenfalls von der Garantie ausgeschlossen und gehen zu
Lasten des Besitzers sofern gesetzlich zulässig.
Die Kosten für den Transport des Pedelecs und/oder dessen
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Teile von und zu PanTerra gehen zu Lasten des Besitzers.
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