4. Allgemeine Sicherheitshinweise:
4.1Verkehrssicherheit
Laut Vorschriften der StVZO müssen Pedelecs wie Fahrräder
folgenden gesetzlichen Mindestanforderungen entsprechen:
•
Zwei voneinander unabhängige funktionsfähigen Bremsen
•
Eine hell tönende Glocke
•
Dynamo (Nennspannung 6V und Nennleistung 3 Watt) mit
Prüfzeichen „K - - - ",
•
Vorne eine Lampe mit weißem Licht
•
Einen weißen reflektierenden Frontstrahler
•
Hinten ein Rücklicht mit rotem Licht, angebracht höher als
25cm über der Fahrbahnoberfläche
•
Einen roten Rückstrahler, nicht höher als 60cm über der
Fahrbahn
•
Einen roten großflächigen Rückstrahler
mit dem Buchstaben Z
•
Pedalen mit nach vorn und hinten wirkenden gelben
Rückstrahlern mit Prüfzeichen „K - - - ".
•
Je zwei gelbe reflektierende Strahler in Vorderrad und
Hinterrad oder weiße reflektierende Seitenstreifen vorn und
hinten an Reifen bzw. Felgen
•
Jedes Teil der Beleuchtungseinrichtung muss mit dem
Prüfzeichen „K - - - " gekennzeichnet sein
Denken Sie daran:
•
Funktionsprüfung vor jeder Fahrt!
•
Verbogene sicherheitsrelevante Teile, wie Rahmen, Gabel,
Lenker, Tretkurbel, Sattelstützen, Schutzblechstreben und
Pedale keinesfalls richten, sondern umgehend austauschen.
Es besteht Bruchgefahr!
•
Nur Originalersatzteile verwenden!
Achtung!:
Durch unsachgemäße Reparaturen entstehen Gefahren
für den Benutzer und der Sachmängelhaftungsanspruch
erlischt!
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