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Gesetzliche Grundlagen Der Benutzung Pedelec - Panterra ED-9 Pedelec Benutzerhandbuch

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5. Gesetzliche Grundlagen
bei der Benutzung eines Pedelecs:
Nach der europäischen Gesetzgebung ist Ihr
PanTerra Pedelec unter den folgenden drei Voraussetzungen
EPAC
als
eingestuft:
2
Es muss sich um eine Tretkraftunterstützung handeln, d.h.
der Zusatzantrieb wirkt nur wenn Sie selbst mit in die Pedale
treten.
Die Unterstützung wirkt nur bis zu einer Geschwindigkeit
von maximal 25 km/h.
Die Antriebsleistung beträgt maximal 250 Watt
Nenndauerleistung
Eine Fahrerlaubnis oder ein Führerschein ist daher nicht
erforderlich. Es gibt keine Altersbeschränkung und Sie können
auf Radwegen fahren.
Gesetzliche Bestimmungen zur Haftpflichtversicherung Ihres
Pedelec bestehen in Deutschland nicht.
Ergänzendes hierzu erfahren Sie auch bei Ihrem
Zweiradspezialisten.
2
Nach der demnächst verabschiedeten europäischen Norm (pr)EN 15194 ist das
Pedelec ein so genanntes EPAC, d.h. „Electrical Power Assist Cycle" und somit als
Fahrrad klassifiziert. Dadurch wird es weitestgehend uneingeschränkt benutzbar.
3
Der Begriff Nenndauerleistung oder Nominal Power beschreibt die dauerhafte
Leistung, die ein Motor abgeben kann ohne sich über einen gewissen Wert weiter zu
erhitzen, d.h. ohne sich selbst zu zerstören. Die Spitzenleistung liegt in der Regel
darüber.
- 14 -
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