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Allgemeines; Einführung; Zulassung / Zertifizierungsbasis; Leistungsdaten, Betriebsverfahren - AutoGyro MT-03 Betriebshandbuch

Inhaltsverzeichnis

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1.
A l l g e m e in e s
1.1
Einführung
Dieses Handbuch wurde erstellt, um Piloten und Ausbildern jene Informationen zu geben,
die zum sicheren und effizienten Betrieb dieses Tragschraubers notwendig sind. Dieses
Handbuch enthält Informationen, die dem Piloten nach den Forderungen der BCAR
Sektion T und der BUT zur Verfügung zu stellen sind.
Im Abschnitt 8 „Instandhaltung" sind die für eine ordnungsgemäße Wartung erfor der lichen
Unterlagen und Anweisungen angegeben.
Es enthält neben den wesentlichen gesetzlichen Informationen, auch zusätzliche In-
formationen vom Tragschrauberhersteller.
Zum Fliegen dieses Fluggerätes ist der „Luftfahrtschein für Luftsportgeräteführer", mit dem
Eintrag Tragschrauber ULT erforderlich, sowie die Berechtigung für doppelsitziges Flie-
gen, wenn ein Passagier mitfliegt. Der Pilot muss sich vor Flugantritt in die beson d eren
Eigenschaften und Eigenarten des Tragschraubers einweisen lassen; dies geschieht in der
Regel durch eine ausführliche Einweisung in einer autorisierten Flugschule.
Weitere gesetzliche Auflagen, wie der Abschluss einer Haftpflichtversicherung, sind zu be-
achten. Es ist Pflicht, das Handbuch und sämtliche Betriebsanleitungen zu lesen und sich
anhand von Tragschrauber, Motor und Ausrüstung mit jeder Einzelheit vertraut zu machen.
Es ist ein Antrag auf Zulassung eines Luftsportgerätes zum Verkehr nach $ 8 LuftVZO zu
stellen.
1.2

Zulassung / Zertifizierungsbasis

Die gesetzliche Grundlage für den Betrieb eines ultraleichten Tragschraubers (ULT) ist
im Luftrecht geregelt. Einzelheiten sind den zugehörigen Verordnungen zu entnehmen.
Die darin enthaltenen Vorschriften und Auflagen müssen beim Betrieb beachtet werden.
Der MTOsport / MT-03 ist entsprechend den „Bauvorschriften für Ultraleichte Tragschrau-
ber" (BUT 2001) und Nfl II 13/09 vom 12.02.2009 ausgelegt, gebaut, geprüft und mit den
Geräte-Kennblatt-Nummern
526/01-1 04 bis 526/01-1 13 sowie 703-08 1 bis 703-08 21
zugelassen. Zuständig ist der DULV (Deutscher Ultraleichtflugverband e. V.) für Deutsch-
land, bzw. die entsprechenden nationalen Zulassungsstellen.
Das Lärmzeugnis wurde entsprechend den „Lärmschutzforderungen für Ultraleichte Trag-
schrauber" nachgewiesen.
1.3

Leistungsdaten, Betriebsverfahren

Die in diesem Flughandbuch angegebenen Leistungsdaten/Betriebsverfahren wurden im
Rahmen des Zulassungsverfahrens für diesen Tragschrauber ermittelt.
Revisionsstand 4.2
Ausgabedatum: 30.09.2010
1-1

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Diese Anleitung auch für:

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