Gaszufuhr selbsttätig absperrt (sog. „Thermische
Armaturen-Sicherung").
Installationsvorschriften für Östereich
• Bei der Installation des Gerätes in Österreich
sind die ÖVGW-Richtlinien G1 (TR-Gas) und
G2 (TRF-Flüssiggas) zu beachten.
• In Österreich darf das Heizgerät nur mit Erdgas
H (= Geräteeinstellung Erdgas E) und Flüssiggas
50 mbar betrieben werden.
Installationsvorschriften für die Schweiz
• SVGW-Gasleitsätze G1 (2005): Gasinstallation.
• EKAS-Richtlinie Nr. 1942: Flüssiggas, Teil 2
(EKAS: Eidgenössische Koordinationskommission
für Arbeitssicherheit).
• Vorschriften der kantonalen Instanzen (z.B.
zum Feuerschutz) sind ebenfalls zu beachten.
Baustoffen zu verringern, kann gemäß Abbildung
ein belüfteter Schutz aus nichtbrennbarem
Material gegen die Wärmestrahlung montiert
werden.
Hierbei muss sichergestellt sein, dass an den
Oberflächen der sich hinter dem belüfteten
Schutz
befindlichen Bauteile keine höheren
Temperaturen
als 80 °C auftreten können.
Beispiel für belüfteten Schutz gegen
Wärmestrahlung
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