LB 470 Füllstand
Fachkundige Personen
HINWEIS
Fachkundige Personen müssen immer von einer mindestens sachkundigen Per-
son angeleitet werden. Beim Umgang mit radioaktiven Stoffen muss
zusätzlich der Strahlenschutzbeauftragte hinzugezogen werden.
Fachkundige Personen sind z. B. Monteure oder Schweißer, die verschiedene Auf-
gaben wie Transport, Montage und Installation des Produktes unter Anleitung
einer autorisierten Person übernehmen können. Es kann sich dabei auch um Bau-
stellenpersonal handeln. Die betreffenden Personen müssen Erfahrungen im
Umgang mit dem Produkt besitzen.
Sachkundige Personen
• Sachkundig sind Personen, die durch ihre fachliche Ausbildung ausrei-
chende Kenntnisse auf dem geforderten Gebiet besitzen und mit den
einschlägigen nationalen Arbeitsschutzvorschriften, Unfallverhütungsvor-
schriften, Richtlinien und anerkannten Regeln der Technik vertraut sind.
• Sachkundiges Personal muss in der Lage sein, die Ergebnisse ihrer Arbeit si-
cher beurteilen zu können und mit dem Inhalt dieser Betriebsanleitung
vertraut sein.
Autorisierte Personen
Autorisierte Personen sind Personen, die entweder aufgrund gesetzlicher Vor-
schriften für die entsprechende Tätigkeit vorgesehen sind oder durch
Berthold für bestimmte Tätigkeiten zugelassen wurden. Beim Umgang mit radio-
aktiven Stoffen ist zusätzlich der Strahlenschutzbeauftragte hinzuzuziehen.
56925BA1 Rev.04, 05/2020
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