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MAS 5 Gebrauchsanleitung Seite 8

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Weiterhin muss vor dem Benutzen dieser Ausrüstung berücksichtigt werden, wie eine
möglicherweise notwendige Rettung sicher erreicht werden kann.
Veränderungen oder Ergänzungen dürfen ohne vorausgehende schriftliche
Zustimmung des Herstellers nicht vorgenommen werden. Ebenso dürfen alle
Instandsetzungen nur in Übereinstimmung mit dem Hersteller durchgeführt werden.
Diese Ausrüstung darf nur innerhalb der festgelegten Einsatzbedingungen und den
vorgesehenen Verwendungszweck benutzt werden.
Die freien Enden eines zweisträngigen Verbindungsmittels (Twin) sollten nicht am
Auffanggurt befestigt werden (z.B. seitliche Halteösen).
Zwei einzelne Verbindungsmittel mit jeweils einem Falldämpfer sollten nicht Seite an
Seite verwendet werden (d.h. parallel angeordnet).
Auf die richtige Zusammenstellung der gesamten PSA achten, falsche
Kombinationen von Ausrüstungsteilen untereinander kann die sichere Funktion
beeinträchtigen.
Eine Schlaffseilbildung sollte immer minimiert werden.
Gesundheitliche Beeinträchtigungen dürfen nicht vorliegen (Alkohol-, Drogen-,
Medikamenten-, Herz- oder Kreislaufprobleme).
Nicht Säuren, Ölen und ätzenden Chemikalien (Flüssigkeiten oder Dämpfe)
aussetzen, wenn unvermeidbar, sofort nach Gebrauch spülen und durch einen
Sachkundigen (befähigte Person) prüfen lassen.
Sollte die Gefährdungsbeurteilung vor Arbeitsbeginn ergeben, dass ein Sturz über die
Kante möglich ist, sind erforderliche Schutzmaßnahmen (Kantenschutz etc.) zu
treffen. Eine Scharfkantenbeanspruchung einschließlich aller verwendeten
Einzelkomponenten muss vermieden werden.
Textilien sind vor Hitze zu schützen, die höher als 60° C sind. Es ist auf
Verschmelzungen an den Gurtbändern zu achten. Zu Verschmelzungen sind auch
Schweißperlen-Markierungen zu zählen.
Vermeiden Sie jegliche Korrosionsgefahr und extreme Hitze und Kälte.
Eine Beschriftung oder Kennzeichnung dieser Ausrüstung mit einem
lösungshaltigen Textmaker / Edding auf tragenden Gurtbändern oder Seilen ist
verboten, da dadurch das textile Gewebe beschädigt werden kann.
Bei einem Weiterverkauf in ein anderes Land muss der Wiederverkäufer zur
Sicherheit des Benutzers, die Anleitungen für den Gebrauch, die Instandhaltung, die
regelmäßigen Überprüfungen und Instandsetzungen in der Sprache des anderen
Landes zur Verfügung zu stellen.
Die DGUV 112-198 / -199 sowie die DGUV 212-870 sind hierbei zu beachten!
Andere nationale Regelwerke sind ebenfalls unbedingt einzuhalten.
Die komplette Dokumentation, die Gebrauchsanleitung sowie das Prüfbuch sollte bei
der Ausrüstung gehalten werden.
Anschlagpunkt
Der Anschlagpunkt (Anschlageinrichtung nach EN 795 oder das Objekt mit einer
Mindestfestigkeit nach DGUV 112-198 = 750 kg) ist so zu wählen, dass ein freier Fall und die
Absturzhöhe auf ein Mindestmaß begrenzt wird.
Dabei sollte sich der mögliche Anschlagpunkt oberhalb des Benutzers befinden und der max.
Winkel zur Senkrechten niemals 30° überschreiten (Pendelbewegung).
Reinigung
Nach dem Arbeitsende sollte die komplette Ausrüstung von Verunreinigungen gesäubert
werden. Reinigen mit warmem Wasser bis 30° C und Feinwaschmittel (niemals mit
Verdünnung o.ä.).
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