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MAS 5 Gebrauchsanleitung Seite 6

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Benutzung der hinteren Auffangöse in der Var. BFD mit fest eingenähtem
Verbindungsmittel mit integriertem Aufreiss-Falldämpfer (Typ BFD 3)
In dieser Ausführung max. zulässiges Gesamtgewicht (Nennlast) der Person 100 kg.
Bei der Ausführung Var. BFD wird in die hintere Auffangöse ein Verbindungsmittel mit
Aufreiss-Falldämpfer Typ BFD 3 mit einer maximalen Länge von 2 m fest eingenäht. Dieses
Verbindungsmittel mit Aufreiss-Falldämpfer darf nicht verlängert oder manipuliert werden.
Der Karabinerhaken am Ende des Verbindungsmittels wird direkt am Anschlagpunkt
angeschlagen. Als Anhang zu dieser Gebrauchsanleitung wird zusätzlich die
Gebrauchsanleitung Verbindungsmittel mit integriertem Aufreiss–Falldämpfer - gepr.
nach EN 354/355 mitgeliefert. Dabei sind insbesondere die Benutzungshinweise zu
beachten! Werden mitlaufende Auffanggeräte verwendet, muss der Karabinerhaken direkt in
die Auffangöse (D-Ring) eingehakt werden. Es ist grundsätzlich verboten, das eingenähte
Verbindungsmittel mit Aufreiss-Falldämpfer am mitlaufenden Auffanggerät zu befestigen
(Lebensgefahr durch übergroße Fall Wege).
Benutzung der seitlichen Halteösen
Die beiden seitlichen Halteösen dürfen nur für die Arbeitspositionierung (Haltefunktion)
verwendet werden, hierbei ist das Verbindungsmittel für Haltegurte nach EN 358
grundsätzlich 2-strängig anzuschlagen und so eng einzustellen, dass ein freier Fall des
Anwenders unmöglich ist. Der Anschlagpunkt in der Haltefunktion muss sich oberhalb der
Taille befinden. Das Verbindungsmittel für Haltegurte muss weiterhin straff gehalten sein und
die freie Bewegung ist auf 0,60 m zu begrenzen. Während des Arbeitseinsatzes sind die
Einstellvorrichtungen und Verbindungselemente regelmäßig zu überprüfen.
Die Beschreibung des Verbindungsmittels und dessen Befestigungselementen entnehmen
Sie bitte der Gebrauchsanleitung des Herstellers (z.B. MAS Masi MA4).
Wichtig:
Sind Taschenbänder/ -ösen am Rückenteil angenäht, so sind diese nur zum Einhaken einer
Werkzeugtasche oder eines Werkzeugbeutels zulässig. Auf keinen Fall hier ein
Verbindungsmittel oder ähnliches anschlagen.
Ein Missbrauch der seitlichen Halteösen durch Hängen oder Sitzen im Gurt führt
unweigerlich zu Beschädigungen und ist damit unzulässig.
Arbeiten in der Arbeitspositionierung (Haltefunktion) schützen nicht vor Absturz,
daher ist im Fall einer Absturzmöglichkeit sicherzustellen, dass hier zusätzlich eine
entsprechende Sicherung gegen Absturz (Auffangsystem) erfolgt.
Benutzung der Steigschutzöse
Kennzeichnung A EN 353-1 Only
In dieser Ausführung max. zulässiges Gesamtgewicht (Nennlast) der Person 100 kg
(nur MAS 400 Var. S
Die Auffanggurte in den Varianten mit der Bezeichnung „S" sind mit einer Steigschutzöse
am Bauchgurt ausgestattet und können daher auch im Zusammenhang mit einer
Steigschutzeinrichtung nach EN 353-1 verwendet werden. Hierbei ist die
Gebrauchsanleitung des Herstellers der Steigschutzeinrichtung zu beachten.
8
136 kg).
Steigschutzöse (Piktogramm „Steigleiter")

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