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Benutzung Des Steigschutzsystems H-50 - Hailo H-50 Montage, Benutzung, Prüfung

Mitlaufendes auffanggerät einschließlich fester führung
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13. Benutzung des Steigschutzsystems H-50

13.1 Sicherheitshinweise
Vorabhinweise:
• In hohen Bauwerken oder auch tiefen Schachtanlagen
sind als Absturzsicherung Steigschutzeinrichtungen ab
einer Absturzhöhe
≥ 5 m (gem. DIN 18799-1) bzw.
≥ 3 m (gem. EN ISO 14122-4)
zwingend erforderlich.
• Ein- und Ausstiegstellen befinden sich zu Beginn und am
Ende des Steigweges, sowie entsprechend örtlicher Gege-
benheiten an Podesten entlang des Steigschutzsystems.
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Sowohl beim Einstieg als auch beim Verlassen des
Steigschutzsystems, muss sich der Benutzer entspre-
chend örtlicher Gegebenheiten, an einem zugelas-
senen Anschlagpunkt gegen Absturz sichern.
Dabei wird der Karabinerhaken [A] des Verbin-
dungsmittels – gem. EN 363 – entweder an einen
zugelassenen Anschlagpunkt [B] – gem. EN 795
– am Gebäude, oder einer anderen Konstruktion
eingehakt!
• Mit dem Anlagenbetreiber muss geklärt werden, ob und
wo zugelassene Anschlagpunkte vorhanden sind.
• Anschlagpunkte und Anschlageinrichtungen, die inner-
halb eines Steigsystems zur Anwendung kommen, sind
in ihrer Lage so zu wählen, dass der freie Fall und die
Absturzhöhe auf ein Mindestmaß beschränkt werden.
Der Anschlagpunkt muss sich dabei im Aktionsradius des
noch gesicherten Benutzers befinden.
• Generell sollte der Benutzer deshalb stets Anschlagein-
richtungen/Anschlagpunkte wählen, die sich oberhalb
von ihm befinden. Mögliche Anschlagpunkte und
Anschlageinrichtungen vor jedem Einsatz kontrollieren.
Der Ein- und Ausstieg darf nur von einem sicheren
Standplatz aus erfolgen.
Es darf zu keiner Zeit Absturzgefahr bestehen!

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