1. Allgemeine Informationen, Zeichenerklärung Diese Informationsbroschüre beschreibt den Das Auffanggerät SPL-50-PRO darf nur am Gebrauch, sowie die Wartung und Prüfung des System H-50 benutzt werden. Auffanggerätes SPL-50-PRO. Die Benutzung, Instandhaltung und Prüfung Bitte lesen Sie sich vor der Benutzung diese darf ausschließlich nach den Vorgaben dieser...
Inhaltsverzeichnis: WARNUNG Hinweis auf eine mögliche Gefahrensituation. 1. Allgemeine Informationen, Wenn sie nicht vermieden wird kann eine schwere Zeichenerklärung ... . . Verletzung oder der Tod die Folge sein. 2. Systemdaten ....VORSICHT 3.
• Veränderungen oder Ergänzungen am Steig- • Das Steigschutzsystem darf nur innerhalb der in schutzsystem H-50 dürfen ohne vorausgehende dieser Informationsbroschüre beschriebenen Ein- schriftliche Zustimmung von Hailo nicht vorge- satzbedingungen benutzt werden. nommen werden. Instandsetzungen dürfen aus- Jede anderweitige Verwendung (z.B. als Arbeits- schließlich mit Originalteilen und nach den Vor-...
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Be- Absturzgefahr! nutzung entzogen und zwecks Prüfung und In- Der Karabinerhaken darf nur an einer zugelas- standsetzung zurück an Hailo gesendet werden. senen Auffangöse des Auffanggurtes [A] einge- Im Fall eines Absturzes ist zudem die Leiter bzw. klinkt werden.
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WARNUNG Absturzgefahr! Eine Stellung, bei der sich der Benutzer direkt an der Steigschutzschiene über dem Auffanggerät [F] befindet, sollte grundsätzlich vermieden werden. Es besteht Absturzgefahr!
= 3 m a b s t a n HAILO System H-50 Das System H-50 darf ausschließlich mit dem Auffanggerät SPL-50-PRO in Verbindung mit Auffanggurten nach EN 361 genutzt werden. ACHTUNG! • Die Schutzwirkung des Auffanggerätes ist ab 3 m Steighöhe über Zugangsebene gegeben! (Sicherheitsabstand = 3 m) •...
(DIN EN 353-1:2018) muss nach Ablauf des Ver- falldatums ersetzt werden. Der Austausch darf nur vom Hersteller durchge- führt werden. • Das Hailo Auffanggerät SPL-50-PRO ist so konzi- piert, dass ein falsches Einsetzen an die Schiene nicht möglich ist. Das Auffanggerät lässt sich in falscher Zugrich- tung nicht Öffnen und nicht Schließen.
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6. Benutzung des Auffanggerätes SPL-50-PRO Einsetzen und Entnehmen des Auffanggerätes SPL-50-PRO 1. Auffanggerät entriegeln Auffanggerät wie dargestellt in die linke Hand nehmen, beide Entriegelungsknöpfe [A] eindrü- cken und gleichzeitig den Bremshebel [B] nach oben drehen. 2. Auffanggerät öffen Mit der rechten Hand den Schieber [C] nach außen ziehen.
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Hinweis zum Ein- und Ausstieg: Endanschlag Zu Beginn und am Ende des Steigweges befindet sich an den Ein- und Ausstiegstellen zusätzlich ein Endanschlag [A]. Durch diesen Endanschlag kann das Auffanggerät nicht unbeabsichtigt aus der Steigschutzschiene herausgleiten. WARNUNG Absturzgefahr! Bevor der Endanschlag in Durchlaufstellung ge- bracht wird, hat sich der Benutzer mit einem Verbindungsmittel an einem sicheren Anschlag- punkt (gem.
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• Auffanggerät an der Steigschutzschiene arretie- ren. Mit einer Fühlerlehre kann die Stärke [F] der Verschleißpunkte an der Bremsfläche kontrolliert werden. • Ist der ermittelte Wert ≤ 0,05 mm muss der Bremshebel ausgetauscht werden. Der Aus- tausch des Bremshebels darf nur durch Hailo vorgenommen werden.
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Zusätzliche Anschlagpunkte WARNUNG Absturzgefahr! Sowohl beim Einstieg als auch beim Verlassen des Steigschutzsystems, muss sich der Benutzer entsprechend örtlicher Gegebenheiten, an einem zugelassenen Anschlagpunkt gegen Absturz sichern. Dabei wird der Karabinerhaken [A] entweder an einem zugelassenen Anschlagpunkt [B] – gem. EN 795 - oder einer anderen Konstruktion ein- gehakt! Der Ein- und Ausstieg darf nur von einem...
8. Pflegehinweise 9. Prüfungsanweisung Reinigung: • Auffanggeräte nach DIN EN 353-1:2018 sind auf ihren ordnungsgemäßen Zustand und ihre Funk- • Verschmutzungen am Auffanggerät auschließ- tionsfähigkeit mindestens einmal pro Jahr, durch lich mit Wasser und einem säurefreien Spülmittel einen Sachkundigen/eine befähigte Person zu entfernen.
10. Prüfplan Prüfplan zu wiederkehrenden Prüfungen des Auffanggerätes SPL-50-PRO Die jährlichen wiederkehrenden Prüfungen sind von der sachkundigen/befähigten Ergebnis: Person in den nachstehenden Tabellen zu dokumentieren. Bei Eintritt eines Schadenfalles ist diese Dokumentation lückenlos nachzuweisen. Dem Hersteller muss jederzeit Einsicht gewährt werden. 1.
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1. Prüfung 2. Prüfung 3. Prüfung 4. Prüfung 5. Prüfung 6. Prüfung 7. Prüfung Datum Datum Datum Datum Datum Datum Datum (Monat/Jahr) (Monat/Jahr) (Monat/Jahr) (Monat/Jahr) (Monat/Jahr) (Monat/Jahr) (Monat/Jahr) nicht nicht nicht nicht nicht nicht nicht NEIN NEIN NEIN NEIN NEIN NEIN NEIN NEIN...