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Entsorgung; Hinweise Zur Nachrüstung - Müller TOUCH1200 Anbau- Und Bedienungsanleitung

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Zu Ihrer Sicherheit
1

Entsorgung

Beispiel
1.4
1.5
Komponentenauswahl
Verantwortung des
Benutzers
Zusätzliche
Anforderungen
10
HINWEIS
Dieses Signalwort kennzeichnet Gefährdungen, die Sachschäden zur Folge haben können, wenn
sie nicht vermieden werden.
Es gibt Handlungen, die in mehreren Schritten durchgeführt werden. Wenn bei einem dieser Schritte
ein Risiko besteht, erscheint ein Sicherheitshinweis direkt in der Handlungsanweisung.
Die Sicherheitshinweise stehen immer direkt vor dem riskanten Handlungsschritt und zeichnen sich
durch fette Schrift und ein Signalwort aus.
1. HINWEIS! Das ist ein Hinweis. Der Hinweis warnt Sie vor einem Risiko, welches beim
nächsten Handlungsschritt besteht.
2. Riskanter Handlungsschritt.
Entsorgung
Bitte entsorgen Sie dieses Produkt nach seiner Verwendung entsprechend den in
Ihrem Land geltenden Gesetzen als Elektronikschrott.
Hinweise zur Nachrüstung
Hinweis zur nachträglichen Installation von elektrischen und elektronischen Geräten
und/oder Komponenten
Heutige Landmaschinen sind mit elektronischen Komponenten und Bauteilen ausgestattet, deren
Funktion durch Aussendungen elektromagnetischer Wellen anderer Geräte beeinflusst werden
können. Solche Beeinflussungen können zu Gefährdungen von Personen führen, wenn die folgenden
Sicherheitshinweise nicht befolgt werden.
Achten Sie bei der Komponentenauswahl vor allem darauf, dass die nachträglich installierten
elektrischen und elektronischen Bauteile der EMV-Richtlinie 2004/108/EG in der jeweils geltenden
Fassung entsprechen und das CE-Kennzeichen tragen.
Bei einer nachträglichen Installation von elektrischen und elektronischen Geräten und/oder
Komponenten in eine Maschine, mit Anschluss an das Bordnetz, müssen Sie eigenverantwortlich
prüfen, ob die Installation Störungen der Fahrzeugelektronik oder anderer Komponenten verursacht.
Dies gilt insbesondere für die elektronischen Steuerungen von:
▪ Elektronische Hubwerksregelung (EHR),
▪ Fronthubwerk,
▪ Zapfwellen,
▪ Motor,
▪ Getriebe.
Für den nachträglichen Einbau mobiler Kommunikationssysteme (z. B. Funk, Telefon) müssen
zusätzlich folgende Anforderungen erfüllt werden:
▪ Es dürfen nur Geräte mit Zulassung gemäß den gültigen Landesvorschriften (z. B. BZT-
Zulassung in Deutschland) eingebaut werden.
▪ Das Gerät muss fest installiert werden.
▪ Der Betrieb von portablen oder mobilen Geräten innerhalb des Fahrzeuges ist nur über eine
Verbindung zu einer fest installierten Außenantenne zulässig.
V12.20200609
30322537-02

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