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Maßnahmen Zur Lagerung Von Luftfahrzeugbatterien; Von Geladenen Batterien; Langzeit-Lagerung (Bis Zu 5 Jahre) Von Entladenen Batterien; Maßnahme 5.1: Kurzzeit - Lagerung Gewarteter Geladener Batterien - Hawker F20/4H1C-R Betriebs- Und Wartungshandbuch

Inhaltsverzeichnis

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5. Maßnahmen zur Lagerung von
Luftfahrzeugbatterien
5.1 Kurzzeit-Lagerung (bis zu 3
Monate) von geladenen Batterien
Gewartete und geladene Batterien können über 3
Monate bei ≤35°C in einem geschützten Bereich
gelagert werden.
Maßnahme 5.1 erläutert die Kurzzeit-Lagerung
gewarteter und geladener Batterien bis zu 3 Monate.
Die Batterien müssen gelagert werden:
• ohne Erhaltungsladung
• in aufrechter Position
• mit geschlossenen Zellen, d.h Ventile sind fest mit
Zellen verschraubt
• mit auf dem Batteriekasten befestigten Deckel,
• mit Plastikkappen auf den beiden Anschlussstiften
im Steckverbinder der Batterie
• in einem gut belüfteten oder klimatisierten Raum
zwischen 10°C und 35°C und einer relativen
Luftfeuchtigkeit zwischen 45 und 75%
• geschützt vor Staub, Feuchtigkeit, korrosiven
Gasen und übermäßiger Wärme
• in einem Bereich, zu dem nur Befugte Zutritt haben.
Vor dem Installieren der Batterie im Luftfahrzeug muss
sie 7 Stunden bei einer Konstantspannung von 1,425 V
pro Zelle geladen werden.
Nach 3 Monaten Lagerung muss die Batterie einer
vierteljährlichen Wartung unterzogen werden.
(Maßnahme 7.2 oder 7.3).
Maßnahme 5.1: Kurzzeit - Lagerung gewarteter geladener Batterien
BEDIENUNGSANLEITUNG UND TECHNISCHE ANFORDERUNGEN (TA)
1. Die planmäßige Wartung gemäß Maßnahme 7.2 oder Maßnahme 7.3
an der Batterie durchführen.
2. Batterie in einem belüfteten Raum bei einer empfohlenen Temperatur
von 10°C bis 35°C lagern bei einer relativen Luftfeuchtigkeit zwischen.
45% und 75% lagern.
3. Bei erneuter Inbetriebnahme der Batterie innerhalb von 3-monatiger
Lagerungszeit, die
Batterie
Konstantspannung von 1,425 V pro Zelle und 20°C ± 5°C ohne Öffnen
der Ventile laden.
4. Falls erforderlich, die Batterie nach Durchführung der Maßnahme 3.3
für den Betrieb freigeben.
über
7
Stunden
bei
einer
5.2 Langzeit-Lagerung (bis zu 5 Jahre)
von entladenen Batterien
Batterien können nur in entladenem Zustand zwischen
3 Monate und 5 Jahre gelagert werden.
Maßnahme 5.2 erläutert die Langzeit-Lagerung
entladener Batterien.
Die Batterien müssen gelagert werden:
• ohne Erhaltungsladung
• in aufrechter Position
• mit geschlossenen Zellen, d.h. Ventile sind fest mit
den Zellen verschraubt
• mit auf dem Batteriekasten befestigten Deckel,
• mit Plastikkappen auf den beiden Anschlussstiften
im Steckverbinder der Batterie
• in einem gut belüfteten oder klimatisierten Raum
zwischen 10°C und 35°C und einer relativen
Luftfeuchtigkeit zwischen 45 und 75%
• geschützt vor Staub, Feuchtigkeit, korrosiven Gasen
und übermäßiger Wärme
• in einem Bereich, zu dem nur Befugte Zutritt haben.
Zur erneuten Inbetriebnahme der Batterie, Maßnahme 5.3
durchführen.
ANWEISUNGEN / NACHWEIS BEI ABWEICHUNGEN VON TA
Falls eine geladene Batterie über einen Zeitraum von länger als
3 Monate gelagert worden ist, wieder in Betrieb genommen werden
soll, ist sie einer vierteljährlichen Wartung (Maßnahme 7.2) zu
unterziehen.
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