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Bestimmungsgemäße Verwendung; Sicherheits-Vorschriften; Schutzeinrichtungen - HAJEK VS20 Bedienungsanleitung

Verpackungsmaschine
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− unsachgemäßes Montieren, Inbetriebnehmen, Bedienen und
Warten der Maschine/Anlage.
− Betreiben der Maschine bei defekten Sicherheitseinrichtungen
oder nicht ordnungsgemäß angebrachten bzw. nicht funktions-
fähigen Sicherheits- und Schutzvorrichtungen.
− Nichtbeachten der Hinweise in der Betriebsanleitung betreffend
den Transport, die Lagerung, Montage und Inbetriebnahme, den
Betrieb und die Wartung der Maschine/Anlage.
− Bei Betrieb außerhalb des Einsatzbereiches ist der Kundendienst
der Firma HAJEK zu Rate zu ziehen.
− Eigenmächtige bauliche oder softwaremäßige Veränderungen
an der Maschine/Anlage. Dies zieht auch einen Verlust der
Konformitätserklärung nach sich.
− Mangelhafte Überwachung von Maschinenteilen, die einem Ver-
schleiß unterliegen.
− Unsachgemäß durchgeführte Reparaturen.
− Katastrophenfälle durch Fremdkörpereinwirkung und höhere Ge-
walt.
Unsere Haftung beschränkt sich auf Schäden, die bei bestimmungs-
gemäßem Gebrauch entstehen. Wir haften nicht für Sicherheitsmän-
gel, die nach dem derzeitigen Stand der Technik noch nicht erkenn-
bar sind.
II.2 Bestimmungsgemäße Verwendung
Die Maschine/Anlage ist ausschließlich zur Verpackung von Le-
bensmitteln bestimmt. Jede andere oder darüber hinausgehende
Benutzung gilt nicht als bestimmungsgemäß.
Für hieraus entstehende Schäden haftet die Firma HAJEK nicht.
Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört auch:
- das Beachten aller Hinweise aus der Betriebsanleitung und
- die Durchführung der Inspektions- und Wartungsarbeiten.
Der Einsatzbereich, die Abmessungen sowie die Qualität der zu
verarbeitenden Produkte sind Kapitel 6, Techn. Daten, zu entneh-
men.
II.3 Sicherheits-Vorschriften

1. Schutzeinrichtungen

♦ Siehe auch Kapitel 2.2.4
Bedienungsanleitung
Seite 10 / 85
November 11
BA_DE_VS20.DOC

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