Abstand
17
Der Mindestabstand zum Dachrand von 60 cm (Attika bzw. Rand-
bohle) und zu allen anderen Störkörpern (z. B. Lichtkuppeln,
Ent lüftungen oder weiteren aufgehenden Bauteilen) von 30 cm ist
einzuhalten.
Schienenanfänge an der Abschnürung ausrichten.
18
Heckträger
19
Frontträger
20
Abstand