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Bauartzulassung Nach Dem Strahlenschutzgesetz (Ehemals Röntgenverordnung) - Siemens SION Serie Betriebsanleitung

Vakuum-leistungsschalter
Inhaltsverzeichnis

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Zu Ihrer Sicherheit
Nachträgliche An- und
Einbauten
Irreparable Beschädigung
Brennbare Verpackung
Beschädigte
Komponenten
Störstrahler
8
Hinweis
Bei nachträglichen An- und Einbauten, z. B. Verriegelungsbauteilen in Verbin-
dung mit Schaltanlagen, ist darauf zu achten, dass:
schnell bewegte Teile nicht durch Massen oder Kräfte zusätzlich belastet
werden und
zusätzliche Teile einen ausreichenden Abstand insbesondere zu bewegten
und spannungsführenden Teilen haben.
Sollen Vakuum-Leistungsschalter kundenseitig mit Zusatzfunktionen ausgerüs-
tet werden, empfehlen wir mit dem Werk Rücksprache zu nehmen, da häufig
schon bewährte und geprüfte Lösungen vorliegen (siehe auch "Zusätzliche Aus-
stattung" auf Seite 22).
Hinweis
Sachschaden durch Fehlbedienung!
Wird der Vakuum-Leistungsschalter SION
und betätigter mechanischer Verriegelung manuell ausgelöst, wird der Antrieb
des Vakuum-Leistungsschalters irreparabel beschädigt.
Garantieansprüche erlöschen durch diese Fehlbedienung.
Der Vakuum-Leistungsschalter SION
betätigter mechanischer Verriegelung mit geeigneten Mitteln gegen das Ein-
schalten zu sichern.
Hinweis
Brandlast beachten
Die Verpackungsmaterialien sind nicht gegen offenes Feuer geschützt und kön-
nen brennen.
Bei der Lagerung ist auf die Brandlast der Verpackungsmaterialien zu achten und
die Menge entsprechend der Lagerbedingungen zu berechnen.
Hinweis
Beschädigte Komponenten
Bei Schäden wie Brüchen, Rissen, Abplatzungen, Verbiegungen an Metallteilen,
Schäden an Steckkontakten, Abrissen oder freiliegenden Leitungen können
Spannungsdurchschläge auftreten.
Vakuum-Leistungsschalter nicht mehr einsetzen.
Rücksendung erfolgt in der originalen Transporteinheit (siehe "Wiederver-
wendung der Transporteinheit", Seite 14).
Bauartzulassung nach dem Strahlenschutzgesetz (ehemals
Röntgenverordnung)
Die in den Schaltgeräten eingebauten Vakuum-Schaltröhren sind nach § 45 des
Strahlenschutzgesetzes (StrlSchG) der Bundesrepublik Deutschland als Störstrah-
ler bauartzugelassen und erfüllen die Anforderungen für Störstrahler gemäß § 23
der aktuellen Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) bis zu der im Zulassungsschein
festgelegten Bemessungsspannung.
Mit dem Bauartkennzeichen versehene Vakuum-Schaltröhren dürfen vom Inhaber
der Schaltanlage genehmigungsfrei betrieben werden. Ein Abdruck des Zulas-
sungsscheins ist an geeigneter zentraler Stelle bereit zu halten.
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bei abgenommener Abdeckhaube
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ist bei abgenommener Abdeckhaube und
9229 0025 100 0C
2020-03-06

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