7. Elemente der Randstreifenfräse, die aufgrund von natürlichem Verschleiß während des
Betriebs nicht unter die Garantie fallen:
a) Frässcharen,
b) Schneckenwelle,
c) Hydraulikmotor,
d) Antriebsübertragung,
e) Getriebe und Teile im Inneren des Getriebes,
f) Büchsen und Gleitelemente,
g) Gelenke,
h) Keilriemen,
i) Lager,
j) Gleitkufen, etc.
8. Der Garantiegeber darf seine Garantie widerrufen, wenn folgende Fälle festgelegt werden:
a) Veränderungen an der Konstruktion oder vorsätzliche Beschädigungen,
b) umfangreiche Beschädigungen des Gerätes infolge des Zufalls oder anderer
Ereignisse, die außerhalb der Verantwortung des Garantiegebers liegen,
c) fehlende oder selbstherrliche Eintragungen im Garantieschein,
d) nicht bestimmungsgemäße Verwendung.
9. Der Hersteller kann das Servicevertrag sofort widerrufen, wenn vom Benutzer keine
termingerechte Zahlungen angekommen sind, und die Verspätung beträgt mehr als 30 Tage.
Widerruf des Servicevertrages wegen des Schuldes des Benutzers verursacht das gleichzeitige
Löschen der Garantie.
10. Der Käufer kann für eventuelle Schäden und Ausfälle der Maschine vom Hersteller nicht
entschädigt werden.
ACHTUNG:
Es ist notwendig, bei der Reklamation die Identifikationsnummer der
Maschine und andere Daten vom Kaufbeleg anzugeben.
11.3 Verzeichniss der Garantieabwicklung
Verzeichniss der Garantieabwicklung:
Betriebsanleitung
Datum, Stempel und Unterschrift des Fachbetriebes
Datum, Stempel und Unterschrift des Fachbetriebes
Datum, Stempel und Unterschrift des Fachbetriebes
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RANDSTREIFENFRÄSE
RP 110
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