11. GARANTIE
11.1 Garantiekarte
Das Produkt ist getestet und für die Anwendung zugelassen – erfüllt die Technischen
Abnahmebedingungen (im Einklang mit der Technischen Produktdokumentation).
ACHTUNG:
Eine nicht ausgefüllte, korrigierte oder unlesbare Garantiekarte ist ungültig.
11.2 Garantiebedingungen
1. Der Hersteller sichert eine hohe Qualität und ein reibungsloses Funktionieren der, durch diese
Garantie abgedeckten Randstreifenfräse, wenn diese anleitungsgemäß angewendet wird.
2. Mängel und Schäden an der Maschine, die innerhalb von 12 Monaten, ab dem Kaufdatum,
gemeldet werden, werden kostenlos beim Kunden oder beim Hersteller behoben.
3. Mängel und Schäden an der Maschine sollten persönlich, per E-Mail oder per Telefon
gemeldet
werden.
Garantiereparaturen werden vom Hersteller oder vom autorisierten Service-Partner
durchgeführt.
4. Reklamationen, in denen ein Austausch oder eine Gelderstattung beansprucht werden, werden
vom Hersteller innerhalb von 14 Tagen angenommen und bearbeitet.
5. Für Garantiereparaturen werden keine Schäden qualifiziert, deren Ursache sind:
a) schicksalhafte Ereignisse oder andere Ereignisse, für die der Hersteller keine
Verantwortung trägt,
b) Nutzung der Randstreifenfräse , die mit der Betriebsanleitung oder mit deren
Bestimmung nicht übereinstimmt,
c) natürliche Abnutzung der Arbeitselemente,
d) jegliche mechanische Beschädigungen,
e) allen Schäden, die durch das Fräsen von anderen Oberflächen als dem Erdboden
verursacht werden,
f) dem Fehlen oder übermäßigem Verschleiß von Frässcharen, Schneckenwelle und
Hydraulikanlage der Maschine.
6. Der Käufer trägt die Kosten der technischen Beurteilung, wenn der Hersteller feststellt, dass
das reklamierte Produkt fehlerfrei ist und die Expertise das bestätig.
Betriebsanleitung
RANDSTREIFENFRÄSE
Reparaturen
werden
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RANDSTREIFENFRÄSE
RP 110
innerhalb
von
14
Fabrik – Nr.
Produktionsdatum
Garantiestempel
Unterschrift
Verkaufsdatum
Stempel des Verkaufenden
Unterschrift des Verkäufers
Tagen
durchgeführt.