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Emissionsgrad; Definition - Me TIM 160 Betriebsanleitung

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Emissionsgrad

11.
11.1
Die Intensität der infraroten Wärmestrahlung, die jeder Körper aussendet, ist sowohl von der Temperatur als
auch von den Strahlungseigenschaften des zu untersuchenden Materials abhängig. Der Emissionsgrad
(e - Epsilon) ist die entsprechende Materialkonstante, die die Fähigkeit eines Körpers, infrarote Energie aus-
zusenden, beschreibt. Er kann zwischen 0 und 100 % liegen. Ein ideal strahlender Körper, ein so genannter
„Schwarzer Strahler", hat einen Emissionsgrad von 1,0, während der Emissionsgrad eines Spiegels bei-
spielsweise bei 0,1 liegt.
Wird ein zu hoher Emissionsgrad eingestellt, ermittelt das Infrarot-Thermometer eine niedrigere als die reale
Temperatur, unter der Voraussetzung, dass das Messobjekt wärmer als die Umgebung ist. Bei einem ge-
ringen Emissionsgrad (reflektierende Oberflächen) besteht das Risiko, dass störende Infrarotstrahlung von
Hintergrundobjekten (Flammen, Heizanlagen, Schamotte usw.) das Messergebnis verfälscht. Um den Mess-
fehler in diesem Fall zu minimieren, sollte die Handhabung sehr sorgfältig erfolgen und das Gerät gegen
reflektierende Strahlungsquellen abgeschirmt werden.
Abb. 25 Strahlungsfähigkeit eines Objektes
1) 1 = Emaille, 2 = Gips, 3 = Beton, 4 = Schamotte
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Emissionsgrad

Definition

Abb. 26 Spektraler Emissionsgrad einiger Stoffe
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Seite 55

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