3. BESTIMMUNGSGEMÄSSER VERWENDUNGSZWECK
Dieses Produkt ist nach dem Stand der Technik und den anerkannten sicherheitstechnischen
Regeln gebaut.
Dieses Produkt ist ausschliesslich dem zugrunde gelegten Verwendungszweck
(→ siehe Kapitel 6) und Leistungen bestimmt (→ siehe Kapitel 7).
Eine andere oder darüber hinausgehende Benutzung gilt als nicht bestimmungsgemäss.
Zur bestimmungsgemässen Verwendung gehört das Lesen, Verstehen und Einhalten der
Betriebsanleitung.
4. GRUNDLEGENDE SICHERHEITSBESTIMMUNGEN
Die hier beschriebenen Angaben ersetzen NICHT die Vorschriften des Maschinenherstellers.
Sie sind als Mindestvoraussetzung für einen gefahrlosen Umgang mit der Anlage zu betrachten.
4.1.
Symbole und ihre Erklärung
4.1.1. Hinweise
Information für die optimale Funktion und Lebensdauer des Produkts.
Nichtbeachtung kann Störungen und Schäden am Produkt oder
Zubehör zur Folge haben.
4.2.
Grundlegende Sicherheitsbestimmungen
- Grundsätzlich sind die allgemeinen Unfallverhütungsvorschriften sowie sicherheits-
technischen Gesetze im jeweiligen Land/Region einzuhalten.
- Dieses Produkt nur in technisch einwandfreiem Zustand sowie bestimmungsgemäss, sicher-
heits- und gefahrenbewusst unter Beachtung der Betriebsanleitung benutzen. Insbesondere
Störungen, welche die Sicherheit beeinträchtigen können, müssen sofort beseitigt werden.
Für hieraus resultierende Schäden haftet der Hersteller nicht. Das Risiko trägt alleine der
Anwender.
- Auszuführende Arbeiten müssen in Übereinstimmung mit lokalen Gesetzen und Ausführungs-
bestimmungen sein. Falls Anweisungen dieser Betriebsanleitung sich mit Gesetzlichen Vor-
gaben unterscheiden, befolgen sie die restriktivere Variante. Wenn sich diese Bestimmungen
widersprechen, kontaktieren Sie ihren Vertriebspartner oder den Kundendienst der Sensor-
mate AG bevor Sie mit der Arbeiten beginnen.
4.3.
Organisatorische Massnahmen
Die Betriebsanleitung muss immer zugänglich mit dem Produkt mitgeführt werden.
6
Technische Änderungen Vorbehalten