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Verantwortung Des Betreibers; Personalanforderungen - unicraft SSK 2 Betriebsanleitung

Inhaltsverzeichnis

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Sicherheit
WARNUNG!
Diese Kombination aus Symbol und Signalwort weist
auf eine möglicherweise gefährliche Situation hin,
die zum Tod oder zu schweren Verletzungen führt,
wenn sie nicht gemieden wird.
VORSICHT!
Diese Kombination aus Symbol und Signalwort weist
auf eine möglicherweise gefährliche Situation hin,
die zu geringfügigen oder leichten Verletzungen füh-
ren kann, wenn sie nicht gemieden wird.
HINWEIS!
Diese Kombination aus Symbol und Signalwort weist
auf eine möglicherweise gefährliche Situation hin, die
zu Sach- und Umweltschäden führen kann, wenn sie
nicht gemieden wird.
Tipps und Empfehlungen
Tipps und Empfehlungen
Dieses Symbol hebt nützliche Tipps und
Empfehlungen sowie Informationen für einen effizi-
enten und störungsfreien Betrieb hervor.
Um die Risiken von Personen- und Sachschäden zu
reduzieren und gefährliche Situationen zu vermeiden,
müssen Sie die in dieser Betriebsanleitung aufgeführten
Sicherheitshinweise beachten.

2.2 Verantwortung des Betreibers

Betreiber ist die Person, welche die Sandstrahlkabine
zu gewerblichen oder wirtschaftlichen Zwecken selbst
betreibt oder einem Dritten zur Nutzung bzw. An-
wendung überlässt und während des Betriebs die
rechtliche Produktverantwortung für den Schutz des Be-
nutzers, des Personals oder Dritter trägt.
Wird die Sandstrahlkabine im gewerblichen Bereich
eingesetzt, unterliegt der Betreiber der Sand-
strahlkabine den gesetzlichen Pflichten zur Arbeitssi-
cherheit. Deshalb müssen die Sicherheitshinweise in
dieser Betriebsanleitung wie auch die für den Einsatz-
bereich der Sandstrahlkabine gültigen Sicherheits-,
Unfallverhütungs- und Umweltschutzvorschriften
eingehalten werden. Dabei gilt insbesondere folgendes:
- Der Betreiber muss sich über die geltenden Ar-
beitsschutzbestimmungen informieren und in
einer Gefährdungsbeurteilung zusätzlich Gefah-
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ren ermitteln, die sich durch die speziellen Ar-
beitsbedingungen am Einsatzort der Sand-
strahlkabine ergeben. Diese muss er in Form von
Betriebsanweisungen für den Betrieb der Sand-
strahlkabine umsetzen.
- Der Betreiber muss während der gesamten
Einsatzzeit der Sandstrahlkabine prüfen, ob die
von ihm erstellten Betriebsanweisungen dem aktu-
ellen Stand der Regelwerke entsprechen, und
diese, falls erforderlich, anpassen.
- Der Betreiber muss die Zuständigkeiten für In-
stallation, Bedienung, Störungsbeseitigung, War-
tung und Reinigung eindeutig regeln und fest-
legen.
- Der Betreiber muss dafür sorgen, dass alle Per-
sonen, die mit der Sandstrahlkabine umgehen,
diese Anleitung gelesen und verstanden haben.
Darüber hinaus muss er das Personal in regelmä-
ßigen Abständen schulen und über die Gefahren
informieren.
- Der Betreiber muss dem Personal die erforder-
liche Schutzausrüstung bereitstellen und das
Tragen der erforderlichen Schutzausrüstung ver-
bindlich anweisen.
Weiterhin ist der Betreiber dafür verantwortlich, dass die
Sandstrahlkabine stets in technisch einwandfreiem Zu-
stand ist. Daher gilt folgendes:
- Der Betreiber muss dafür sorgen, dass die in die-
ser Anleitung beschriebenen Wartungsintervalle
eingehalten werden.
- Der Betreiber muss alle Sicherheitseinrichtungen
regelmäßig auf Funktionsfähigkeit und Voll-
ständigkeit überprüfen lassen.

2.3 Personalanforderungen

Die verschiedenen in dieser Anleitung beschriebenen
Aufgaben stellen unterschiedliche Anforderungen an
die Qualifikation der Personen, die mit diesen Aufgaben
betraut sind.
WARNUNG!
Gefahr bei unzureichender Qualifikation von Per-
sonen!
Unzureichend qualifizierte Personen können die
Risiken beim Umgang mit der Sandstrahlkabine
nicht einschätzen und setzen sich und andere der
Gefahr schwerer oder tödlicher Verletzungen aus.
- Alle Arbeiten nur von dafür qualifizierten Personen
durchführen lassen.
- Unzureichend qualifizierte Personen aus dem Ar-
beitsbereich fernhalten.
SSK 2 | Version 2.08

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