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Persönliche Schutzausrüstung; Sicherheitskennzeichnungen - unicraft SSK 2 Betriebsanleitung

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Für alle Arbeiten sind nur Personen zugelassen, von
denen zu erwarten ist, dass sie diese Arbeiten zuverläs-
sig ausführen. Personen, deren Reaktionsfähigkeit z. B.
durch Drogen, Alkohol oder Medikamente beeinflusst
ist, sind nicht zugelassen.
In dieser Betriebsanleitung werden die im Folgenden
aufgeführten Qualifikationen der Personen für die ver-
schiedenen Aufgaben benannt:
Bediener:
Der Bediener ist in einer Unterweisung durch den Be-
treiber über die ihm übertragenen Aufgaben und mög-
lichen Gefahren bei unsachgemäßem Verhalten unter-
richtet worden. Aufgaben, die über die Bedienung im
Normalbetrieb hinausgehen, darf der Bediener nur aus-
führen, wenn dies in dieser Betriebsanleitung
angegeben ist und der Betreiber ihn ausdrücklich damit
betraut hat.
Elektrofachkraft:
Die Elektrofachkraft ist aufgrund ihrer fachlichen Aus-
bildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis
der einschlägigen Normen und Bestimmungen in der
Lage, Arbeiten an elektrischen Anlagen auszuführen
und mögliche Gefahren selbstständig zu erkennen und
zu vermeiden.
Die Elektrofachkraft ist speziell für das Arbeitsumfeld, in
dem sie tätig ist, ausgebildet und kennt die relevanten
Normen und Bestimmungen.
Fachpersonal:
Das Fachpersonal ist aufgrund seiner fachlichen Aus-
bildung, Kenntnisse und Erfahrung sowie Kenntnis der
einschlägigen Normen und Bestimmungen in der Lage,
die ihm übertragenen Arbeiten auszuführen und mög-
liche Gefahren selbstständig zu erkennen und
Gefährdungen zu vermeiden.
Hersteller:
Bestimmte Arbeiten dürfen nur durch Fachpersonal des
Herstellers durchgeführt werden. Anderes Personal ist
nicht befugt, diese Arbeiten auszuführen. Zur Ausfüh-
rung der anfallenden Arbeiten unseren Kundenservice
kontaktieren.
2.4 Persönliche Schutzausrüstung
Die Persönliche Schutzausrüstung dient dazu, Personen
vor Beeinträchtigungen der Sicherheit und Gesundheit
bei der Arbeit zu schützen. Das Personal muss während
der verschiedenen Arbeiten an und mit der Sand-
strahlkabine persönliche Schutzausrüstung tragen, auf
die in den einzelnen Abschnitten dieser Anleitung ge-
sondert hingewiesen wird.
SSK 2 | Version 2.08
Im folgenden Abschnitt wird die Persönliche Schutzaus-
rüstung erläutert:
Kopfschutz
Der Industriehelm schützt den Kopf gegen
herabfallende Gegenstände und Anstoßen an fest-
stehenden Gegenständen.
Gehörschutz
Der Gehörschutz schützt vor Gehörschäden durch
Lärm.
Atemschutz
Der Atemschutz schützt die Atemwege vor dem
Eindringen von Staub und kleinen Fremdkörpern.
Schutzbrille
Die Schutzbrille dient zum Schutz der Augen vor
umherfliegenden Teilen.
Schutzhandschuhe
Die Schutzhandschuhe dienen zum Schutz der
Hände vor scharfkantigen Bauteilen, sowie vor
Reibung, Abschürfungen oder tieferen Verlet-
zungen.
Sicherheitsschuhe
Die Sicherheitsschuhe schützen die Füße vor Quet-
schungen, herabfallende Teile und Ausgleiten auf
rutschigem Untergrund.
Arbeitsschutzkleidung
Arbeitsschutzkleidung ist eng anliegende Arbeits-
kleidung, ohne abstehende Teile, mit geringer Reiß-
festigkeit.

2.5 Sicherheitskennzeichnungen

An der Sandstrahlkabine sind verschiedene Sicherheits-
kennzeichnungen angebracht, die beachtet und befolgt
werden müssen.
Die Sicherheitskennzeichnungen dürfen nicht entfernt
werden. Beschädigte oder fehlende Sicherheitskenn-
zeichnungen können zu Fehlhandlungen, Personen-
Sicherheit
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