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Verantwortung Des Betreibers; Personalanforderungen - unicraft SSK 1 Betriebsanleitung

Inhaltsverzeichnis

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Sicherheit
WARNUNG!
Diese Kombination aus Symbol und Signalwort weist
auf eine möglicherweise gefährliche Situation hin, die
zum Tod oder zu schweren Verletzungen führt, wenn
sie nicht gemieden wird.
VORSICHT!
Diese Kombination aus Symbol und Signalwort weist
auf eine möglicherweise gefährliche Situation hin, die
zu geringfügigen oder leichten Verletzungen führen
kann, wenn sie nicht gemieden wird.
HINWEIS!
Diese Kombination aus Symbol und Signalwort weist
auf eine möglicherweise gefährliche Situation hin, die
zu Sach- und Umweltschäden führen kann, wenn sie
nicht gemieden wird.
Tipps und Empfehlungen
Tipps und Empfehlungen
Dieses Symbol hebt nützliche Tipps und Empfehlun-
gen sowie Informationen für einen effizienten und
störungsfreien Betrieb hervor.
Um die Risiken von Personen- und Sachschäden zu re-
duzieren und gefährliche Situationen zu vermeiden,
müssen Sie die in dieser Betriebsanleitung aufgeführten
Sicherheitshinweise beachten.

2.2 Verantwortung des Betreibers

Betreiber ist die Person, welche die Sandstrahlkabine zu
gewerblichen oder wirtschaftlichen Zwecken selbst be-
treibt oder einem Dritten zur Nutzung bzw. Anwendung
überlässt und während des Betriebs die rechtliche Pro-
duktverantwortung für den Schutz des Benutzers, des
Personals oder Dritter trägt.
Wird die Sandstrahlkabine im gewerblichen Bereich ein-
gesetzt, unterliegt der Betreiber der Sandstrahlkabine
den gesetzlichen Pflichten zur Arbeitssicherheit. Des-
halb müssen die Sicherheitshinweise in dieser Betriebs-
anleitung wie auch die für den Einsatzbereich der Sand-
strahlkabine gültigen Sicherheits-, Unfallverhütungs- und
Umweltschutzvorschriften eingehalten werden. Dabei
gilt insbesondere folgendes:
4
- Der Betreiber muss sich über die geltenden Ar-
beitsschutzbestimmungen informieren und in einer
Gefährdungsbeurteilung zusätzlich Gefahren er-
mitteln, die sich durch die speziellen
Arbeitsbedingungen am Einsatzort der Sandstrahl-
kabine ergeben. Diese muss er in Form von Be-
triebsanweisungen für den Betrieb der Sandstrahl-
kabine umsetzen.
- Der Betreiber muss während der gesamten Ein-
satzzeit der Sandstrahlkabine prüfen, ob die von
ihm erstellten Betriebsanweisungen dem aktuellen
Stand der Regelwerke entsprechen, und diese,
falls erforderlich, anpassen.
- Der Betreiber muss die Zuständigkeiten für Instal-
lation, Bedienung, Störungsbeseitigung, Wartung
und Reinigung eindeutig regeln und festlegen.
- Der Betreiber muss dafür sorgen, dass alle Perso-
nen, die mit der Sandstrahlkabine umgehen, diese
Anleitung gelesen und verstanden haben. Darüber
hinaus muss er das Personal in regelmäßigen Ab-
ständen schulen und über die Gefahren informieren.
- Der Betreiber muss dem Personal die erforderliche
Schutzausrüstung bereitstellen und das Tragen
der erforderlichen Schutzausrüstung verbindlich
anweisen.
Weiterhin ist der Betreiber dafür verantwortlich, dass die
Sandstrahlkabine stets in technisch einwandfreiem Zu-
stand ist. Daher gilt folgendes:
- Der Betreiber muss dafür sorgen, dass die in die-
ser Anleitung beschriebenen Wartungsintervalle
eingehalten werden.
- Der Betreiber muss alle Sicherheitseinrichtungen
regelmäßig auf Funktionsfähigkeit und Vollständig-
keit überprüfen lassen.

2.3 Personalanforderungen

Die verschiedenen in dieser Anleitung beschriebenen
Aufgaben stellen unterschiedliche Anforderungen an die
Qualifikation der Personen, die mit diesen Aufgaben be-
traut sind.
WARNUNG!
Gefahr bei unzureichender Qualifikation von
Personen!
Unzureichend qualifizierte Personen können die Risi-
ken beim Umgang mit der Sandstrahlkabine nicht
einschätzen und setzen sich und andere der Gefahr
schwerer oder tödlicher Verletzungen aus.
- Alle Arbeiten nur von dafür qualifizierten Personen
durchführen lassen.
- Unzureichend qualifizierte Personen aus dem Ar-
beitsbereich fernhalten.
SSK-Serie | Version 1.04

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