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Tekla DRACO-Serie Bedienungsanleitung Seite 57

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16. Die Mitteilung eines physischen Mangels zur Behebung im Rahmen der Garantiereparatur
(Reklamationsmeldung) sollte unmittelbar nach Feststellung des physischen Mangels erfolgen.
17. Die Reklamationsmeldung sollte an die Adresse des Herstellers gesendet werden:
Es sollte ein ausgefüllter Reklamationsgutschein gesendet werden, der aus der Bedienungsanleitung
ausgeschnitten oder von der Website heruntergeladen werden kann. Die Reklamationsmeldung
sollte Folgendes enthalten:
a) Typ, Größe des Kessels, Seriennummer (Daten sind auf dem Typenschild und in der
Bedienungsanleitung zu finden),
b) Kaufdatum und -ort,
c) detaillierte Beschreibung des Schadens,
d) Kesselschutzsystem (Typ des Ausdehnungsgefäßes),
e) genaue Adresse und Telefonnummer des Reklamierenden,
Bei Reklamationsmeldungen wegen unsachgemäßer Verbrennung im Kessel, Teerverschmutzung
oder Rauchaustritt
Reklamationsmeldung eine Fotokopie eines Schornstein-Gutachtens beigefügt werden, aus dem
hervorgeht, dass der Schornsteinzug alle in der Bedienungsanleitung enthaltenen Bedingungen für
eine bestimmte Kesselgröße erfüllt. Der Wert des Schornsteinzuges muss ebenfalls angegeben
werden.
18. Es gibt keine Verzögerung bei der Durchführung der Reparatur, wenn der Garantiegeber oder sein
Vertreter bereit ist, den Mangel in der mit dem Reklamierenden vereinbarten Zeit zu beheben und
aus Gründen, die nicht vom Garantiegeber zu vertreten sind (z.B. mangelnder Zugang zum Gerät,
kein Strom oder Wasser), nicht in der Lage ist, die Reparatur durchzuführen.
19. Für den Fall, dass der Reklamierende die Garantiereparatur zweimal verhindert, obwohl der
Garantiegeber bereit ist, sie durchzuführen, wird davon ausgegangen, dass der Reklamierende auf
den in der Reklamationsmeldung enthaltenen Garantieanspruch verzichtet hat.
20. Der Garantiegeber haftet nicht für eine falsche Auswahl des Kessels nach der Größe der beheizten
Flächen (z.B. Installation eines Kessels mit zu geringer oder zu hoher Leistung im Verhältnis zum
Bedarf). Es wird empfohlen, die Auswahl des Kessels in Zusammenarbeit mit dem zuständigen
Konstruktionsbüro oder dem Garantiegeber zu treffen.
21. Die Garantie gilt nicht für:
a) Korrosion von Stahlelementen infolge des Langzeitbetriebs des Kessels bei einer Temperatur
des Vorlaufwassers für die Zentralheizungsanlage unter 60 ˚C,
b) Korrosion von Stahlelementen infolge des Langzeitbetriebs des Kessels bei einer Temperatur
des Rücklaufwassers aus der Zentralheizungsanlage unter 45 ˚C,
c) fehlerhafte Installation durch eine nicht autorisierte Person, insbesondere Abweichungen von
den Anforderungen der Norm PN-91/B-02413. Heiztechnik und Wärmeversorgung,
d) Kesselschaden infolge der Verwendung von Wasser mit falscher Härte zur Versorgung der
Zentralheizungsanlage oder der Verwendung eines anderen Heizmediums als Wasser in der
Anlage (Verbrennung von Blechen infolge von Kesselsteinablagerungen, kein Medium im
Kessel),
e) Schäden durch Überhitzung des Kessels, Auslöschen mit Wasser,
f) fehlerhafte Funktion des Kessels aufgrund eines mangelnden Schornsteinzuges oder
falsch eingestellter Kesselleistung,
g) Schäden durch Stromausfall,
h) Verwendung von Brennstoffen von schlechter Qualität oder anderen als den vom Hersteller
angegebenen (Brennertyp).
22. Der Garantiegeber kann die Kosten im Zusammenhang mit der ungerechtfertigten
Reklamationsmeldung des Käufers in Rechnung stellen. Er kann den Käufer auch mit den Kosten
durch
die Fülltür
Bedienungs- und Installationsanleitung für Kessel der DRACO-Serie
oder
aus
dem
57
Brennstoffspeicher muss
der

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