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Diavelo e435i 3.0 Betriebsanleitung Seite 7

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Die Strassenverkehrsverordnung verlangt u.a. folgen-
de Ausrüstung:
1. Wenn Sie in der Dämmerung oder in der Nacht fahren, muss
das E-Bike vorne ein weisses und hinten ein rotes Licht ha-
ben. Die Lichter dürfen nicht blinken. Die Lichter müssen
am E-Bike befestigt sein, sie dürfen nicht am Körper ge-
tragen werden. Sie dürfen bei Nichtgebrauch vom E-Bike
entfernt werden. Die Lichter benötigen keine Typenprüfung.
2. Jedes E-Bike muss vorne, hinten und an den Pedalen mit
Reflektoren ausgerüstet sein, weitere Reflektoren z.B. in
den Rädern sind zulässig.
3. Jedes E-Bike muss mit einer Glocke ausgerüstet sein.
4. Mit einem geeigneten Kindersitz dürfen Kinder bis 7 Jahre
transportiert werden.
5. Die Zuladung darf maximal 22kg sein.
STRASSENVERKEHRSGESETZ
6. Eine Diebstahlsicherung ist ebenfalls vorgeschrieben.
7. Ab 1.1.2012 braucht es keine Versicherungsvignette mehr
am E-Bike.
8. Der Fahrer benötigt jedoch eine persönliche Haftpflichtver-
sicherung. Prüfen Sie mit Ihrer Versicherungsgesellschaft,
ob Ihre Versicherung von Ihnen verursachte Schäden ab-
deckt.
9. Da bei einem Diebstahl das E-Bike nicht mehr über die Vig-
nette identifiziert werden kann, empfehlen wir, eine Etiket-
te mit Name und Adresse am E-Bike anzubringen.
10. Radfahrer müssen alle Verkehrsregeln einhalten.
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