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Garantie Und Gewährleistungsbedingungen; Im Einzelnen Sind Von Der Gewährleistung Ausgeschlossen; Allgemeine Gewährleistung - bbf bike STAIL Betriebsanleitung

E-bike mit ansmann system
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Auch der Abrieb ist dann unnötig hoch. Andererseits kann ein Reifen bei
geringem Luftdruck die Fahrbahnstöße besser abfedern. Breite Reifen
werden allgemein mit einem geringeren Luftdruck betrieben. Sie bieten
die Möglichkeit, die Vorteile des geringeren Luftdrucks zu nutzen, ohne
dass dadurch gravierende Nachteile bei Rollwiderstand, Pannenschutz und
Verschleiß entstehen.
24.
GARANTIE UND
GEWÄHRLEISTUNGSBEDINGUNGEN
Für dieses Pedelec gilt eine Gewährleistung von 24 Monaten. Die BBF BIKE
GMBH gewährt diese Gewährleistung dem Erstkäufer bei Kauf eines kom-
plett montierten Pedelecs auf Materialdefekte und Verarbeitungsfehler für
den Rahmen und die Gabel.
Die Gewährleistungsbedingungen gelten auch für die Teile des elektri-
schen Antriebssystems (Motor, Display, Controller, Batterie und Ladegerät).
Weiterführende Garantien sind freiwilig. Die Gewährleistung beginnt
mit dem Kaufdatum. Zum Nachweis bitte Kaufbelege für die Dauer der
Gewährleistungszeit aufbewahren. Die Gewährleistung bezieht sich auf
Herstellungs- und Materialfehler, die bereits beim Kauf vorliegen. Hierzu
gehören keine Schäden die durch unsachgemäße Behandlung, vorsätzli-
che oder fahrlässige Beschädigung, Nichtbeachtung der Betriebsanleitung
oder auf normalen Verschleiß zurückzuführen sind.
Wenn ein Gewährleistungsfall eintritt, hat die BBF BIKE GMBH die Mög-
lichkeit, nach eigenem Ermessen das defekte Bauteil zu reparieren oder
zu ersetzen. Verschleißteile sind, sofern sie durch normale Abnutzung
oder Verschleiß beschädigt sind, von der Gewährleistung ausgenommen.
Eine detaillierte Liste der Verschleißteile inklusive der Beschreibung der
Verschleißmerkmale befindet sich im Folgenden.
IM EINZELNEN SIND VON DER GEWÄHRLEISTUNG AUSGESCHLOSSEN:
• Einstellung der Schaltung (Schaltwerk, Umwerfer, Schalteinheit)
• Einstellung der Bremsen
22
• Einstellung des Tretlagers
• Einstellung der Federelemente
• Zentrieren der Laufräder (Unwucht oder „Acht")
• Schäden, die durch den Benutzer bei unsachgemäßer Montage entste-
hen, z.B. an Pedalen, Lenker, Vorbau oder Steuerkopf
• Durchgebrannte Lampen sowie verbrauchte Batterien oder Akkus
• Einstellarbeiten oder Reparaturen, die auf unsachgemäßen Gebrauch
oder normalen Verschleiß zurückzuführen sind
• Korrosionsschäden, die durch unsachgemäße Pflege bzw. Wartung oder
durch die Lagerung des Pedelecs entstehen
• Schäden, die durch eine bauliche Veränderung oder durch einen Unfall
entstehen
Die genannte Gewährleistung von zwei Jahren auf den Rahmen wird
allerdings nur gewährt, wenn ein mal jährlich eine Inspektion bei einem
autorisierten Fachhändler entsprechend der in dieser Betriebsanlei-
tung beigefügten Wartungsanleitung erfolgt. Dies ist vom autorisierten
Fachhändler mit Stempel und Unterschrift zu bestätigen. Die Kosten der
Inspektion und Wartung sind vom Eigentümer des Pedelecs zu tragen.
Liegt kein Fehler im Sinne der Gewährleistung vor, kann eine Reparatur nur
kostenpflichtig erfolgen. Ein Gewährleistungsanspruch kann nicht geltend
gemacht werden, wenn Veränderungen an der original Konstruktion oder
Ausstattung vorgenommen wurden oder das Rad unter nicht normalen
Bedingungen verwendet wurde.
Mit dieser Gewährleistung gewährt die BBF BIKE GMBH eine freiwillige
Herstellergarantie. Zusätzliche Ansprüche aus nationalem Gewährleis-
tungsrecht bleiben hiervon unberührt.
ALLGEMEINE GEWÄHRLEISTUNG
Die BBF BIKE GMBH gewährt die gesetzliche Gewährleistung auf Produk-
tions- und Materialfehler, die zum Zeitpunkt der Auslieferung vorhanden
waren. Diese Gewährleistung gilt nicht für Mängel, die auf eine unsachge-
mäße Benutzung, mangelnde Wartung, Fremdeingriffe oder mechanische
Beschädigung zurückzuführen sind. Dies gilt insbesondere auch bei bereits
benutzten Akkus und Akkus. Leistungseinbußen an Akkus sind keine

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