2 Sicherheit
▪ In der Betriebsanleitung beschriebene Vorgehensweise zur Außerbetriebnahme
der Hebeanlage unbedingt einhalten.
▪ Hebeanlagen, die gesundheitsgefährdende Medien fördern, dekontaminieren.
(ð Kapitel 8.1, Seite 47)
▪ Sicherheitseinrichtungen und Schutzeinrichtungen unmittelbar nach Abschluss
der Arbeiten wieder anbringen und in Funktion setzen. Vor
Wiederinbetriebnahme die aufgeführten Punkte für die Inbetriebnahme
beachten.
▪ Unbefugte Personen (z. B. Kinder) von der Hebeanlage fernhalten.
2.8 Unzulässige Betriebsweisen
Die in der Dokumentation angegebenen Grenzwerte grundsätzlich einhalten.
Die Betriebssicherheit der gelieferten Hebeanlage ist nur bei bestimmungsgemäßer
Verwendung gewährleistet. (ð Kapitel 2.2, Seite 9)
Compacta
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