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Lowrance Link-6S Benutzerhandbuch Seite 50

Ukw festmontiert
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diese Frequenzen (Kanal 10, 67, 73), falls erforderlich, auch von den
einzelnen betroffenen Behörden zur Kommunikation zwischen
Schiffen, Flugzeugen und beteiligten Küstenstellen verwendet
werden, welche an koordinierten Such- und Rettungsaktionen
sowie an emissionsmindernden Maßnahmen in lokalen Gebieten,
unter den in Nos. festgelegten Bedingungen, beteiligt sind. 51.69,
51.73, 51.74, 51.75, 51.76, 51.77 und 51.78.
i) Die bevorzugten ersten drei Frequenzen für den in Hinweis a)
angegebenen Zweck sind 156,450 MHz (Kanal 09), 156,625 MHz
(Kanal 72) und 156,675 MHz (Kanal 73).
j) Kanal 70 ist ausschließlich für DSC-Funkrufe für Notrufe, Sicherheit
und Funkrufe zu verwenden.
k) Kanal 13 ist zur weltweiten Verwendung als Kommunikationskanal
zur Navigationssicherheit, insbesondere für die
Sicherheitskommunikation zwischen Schiffen bestimmt. Er kann
auch für die Schiffsbewegungen und den Hafenbetrieb verwendet
werden und unterliegt den nationalen Vorschriften der betreffenden
Behörde.
l) Diese Kanäle (AIS 1 und AIS 2) werden für ein automatisches
Identifikationssystem (AIS) verwendet, das eine weltweite
Anwendung ermöglicht, es sei denn, andere Frequenzen sind auf
regionaler Ebene für diesen Zweck bestimmt. Eine solche Nutzung
sollte mit der neuesten Version der Empfehlung ITU-RM.1371
übereinstimmen. (WRC-07)
m) Diese Kanäle unterliegen der Abstimmung mit den betreffenden
Behörden und dürfen ggf. als Einzelfrequenzkanäle betrieben
werden. Für Einzelfrequenznutzung gelten folgende Bedingungen:
Der untere Frequenzbereich dieser Kanäle darf von Schiffs- und
Küstenstellen als Einzelfrequenzkanäle betrieben werden.
Die Übertragung mithilfe des oberen Frequenzbereichs dieser
Kanäle ist Küstenstellen vorbehalten.
Der obere Frequenzbereich dieser Kanäle darf von Schiffen zur
Übertragung verwendet werden, wenn dies von Behörden
genehmigt und durch nationale Vorschriften festgelegt ist. Zur
Vermeidung schädlicher Störungen auf den Kanälen AIS 1, AIS
2, 2027* und 2028* sollten alle Vorkehrungen getroffen werden.
(WRC-15)
* Ab dem 1. Januar 2019 werden Kanal 2027 als ASM 1 und Kanal
2028 als ASM 2 bezeichnet.
n) Mit Ausnahme des AIS sollte die Verwendung dieser Kanäle (75 und
76) auf die navigationsbezogene Kommunikation beschränkt sein.
Durch Begrenzung der Ausgangsleistung auf 1 W sollten zudem
Kanaltabellen |
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