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Verwerten Des Gerätes; Allgemeine Garantiebestimmungen; Haftung; Garantie - Audion Elektro Audionvac Digital VMS serie Gebrauchsanweisung

Vakuumkammer

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Verwerten des Gerätes
Elektronische Geräte gehören nicht in den Hausmüll, sondern müssen – gemäß Richtlinie
2002/96/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 27. Januar 2003 über
Elektro- und Elektronik-Altgeräte fachgerecht entsorgt werden. Bitte geben Sie diese Geräte am
Ende seiner Verwendung zur Entsorgung an den dafür vorgesehenen öffentlichen Sammelstellen
ab.
Die fachberechte Entsorgung der Elektro-Altgeräte schont die Umwelt und damit auch ihre
Gesundheit.
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Allgemeine Garantiebestimmungen

7.1

Haftung

1.
Wir schließen alle Haftungsansprüche außerhalb der gesetzlichen Regelungen aus.
2.
Der Ersatz eines Schadens wird auf den Preis der gelieferten Ware der Höhe nach
begrenzt.
3.
Bezugnehmend auf allgemein geltenden Grundlagen der öffentlichen Ordnung und Treue,
sind wir nicht verpflichtet, Betriebsschäden, welcher Art auch immer, direkt oder indirekt, an
mobilen oder immobilen Sachen oder an Personen sowohl bei der Gegenpartei als auch
bei Dritten zu ersetzen.
4.
Auf keinen Fall sind wir haftbar für Schäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch des
Liefergegenstandes und oder durch andere Benutzung als dafür vorgesehen, entstanden
oder verursacht sind.
7.2

Garantie

1.
Unter Beachtung der hiernach folgenden Beschränkungen, verleihen wir 12 Monate
Garantie in Bezug auf die durch uns gelieferten Produkte. Diese Garantie beschränkt sich
auf vorhergesehene Fabrikationsfehler und umfass t keine Störungen deren Ursache in
Verschleiß oder Verbrauch des Liefergegenstandes zu sehen sind.
2.
Auf von Dritten bezogenen Anbauteile oder Zusatzausstattungen wird von uns höchstens
eine Garantie verliehen, die der Garantiezeit des Drittlieferanten entspricht.
3.
Die Garantie verfällt, falls durch die Gegenpartei und oder durch eingeschaltete Dritte oder
durch Gebrauch des Liefergegenstandes durch nicht sachkundige Personen ausgeführt
wird.
4.
Die Garantie verfällt ebenfalls, wenn durch die Gegenpartei und oder durch eingeschaltete
Dritte allgemeine Arbeiten oder Änderungen ausgeführt werden.
5.
Ersetzen wir gemäß unserer Garantieverpflichtung Teile, dann werden die ersetzten Teile
unser Eigentum.
6.
Hält sich die Gegenpartei nicht oder teilweise nicht oder nicht rechtzeitig an fortlaufende
Vereinbarungen, dann sind wir bis zur Klärung der Situation nicht an die Garantie
gebunden.
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