9.1
Definition der Begriffe zur Instandhaltung
Begriff
Instandhaltung
Inspektion
Wartung
Reparatur
9.2
Inspektion
Maßnahme
Inspektion und Sicherheitstechni-
sche Kontrolle
Die Bezeichnung "Sicherheitstechnische Kontrolle" gilt nur in der Bundesrepublik
Deutschland und entspricht in der Republik Österreich der „Wiederkehrenden
sicherheitstechnischen Prüfung".
9.2.1
Service
Das Gerät unterstützt folgende Service-Funktionalitäten:
– Remote Software Maintenance über ServiceConnect
– Zertifikatsaktualisierung über ServiceConnect
– Pflege einer Whitelist über Dräger-HIT-Software
Für weitere Informationen zum Service an den DrägerService wenden.
9.2.2
Sicherheitstechnische Kontrollen
Die sicherheitstechnischen Kontrollen ersetzen nicht die vom Hersteller
angegebene Wartung.
9.2.2.1
Durchführen der sicherheitstechnischen Kontrollen
1. Prüfen, ob die zugehörige Gebrauchsanweisung vorhanden ist.
2. Prüfung der elektrischen Sicherheit nach Norm:
– Die elektrische Sicherheit gemäß der Norm IEC 62353 prüfen.
Gebrauchsanweisung
Definition
Alle Maßnahmen (Inspektion, Wartung, Reparatur), die der
Erhaltung oder Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit eines
Produkts dienen
Maßnahmen zur Beurteilung des Istzustands eines Produkts
Regelmäßige, spezifizierte Maßnahmen zur Aufrechterhaltung
der Funktionsfähigkeit eines Produkts
Maßnahmen zur Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit
eines Produkts nach einer Fehlfunktion
|
Connectivity Converter CC300
Intervall
Zielgruppe
Alle 2 Jahre
Instandhaltungspersonal
Instandhaltung
25