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Einführung; Allgemeines; Allgemeine Hinweise Zu Aufbau Und Verwendung - Layher SOLO TOWER Aufbau- Und Verwendungsanleitung

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Inhaltsverzeichnis

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1. EINFÜHRUNG

Allgemeines

Diese Aufbau- und Verwendungsanleitung (AuV) regelt den Auf-,
Um-und Abbau der fahrbaren Arbeitsbühne SoloTower der Wilhelm
Layher GmbH & Co KG aus Güglingen-Eibensbach, Deutschland. Nicht
alle möglichen Anwendungen können in dieser AuV abgehandelt
werden. Sollten Sie Fragen zu speziellen Anwendungen haben, so
kontaktieren Sie Ihren Layher Partner.
Achtung: Der Layher SoloTower darf nur unter Aufsicht einer
befähigten Person und von fachlich geeigneten Beschäftigten auf-,
um- und abgebaut werden. .
2. ALLGEMEINE HINWEISE ZU AUFBAU
UND VERWENDUNG
Die fahrbare Arbeitsbühne darf entsprechend der angegebenen
Gerüstgruppe nach den Festlegungen der der DIN EN 1004 sowie
unter Berücksichtigung der entsprechenden Abschnitte der
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) verwendet werden.
Der Benutzer der fahrbaren Arbeitsbühne muss folgende Hinweise
beachten:
1. Der Benutzer muss die Eignung der ausgewählten fahrbaren
Arbeistbühne für die auszuführenden Arbeiten überprüfen
(§4 BetrSichV).
Die Bauteilangaben in den dafür entsprechenden Kapiteln sind zu
beachten. Bei Nichtbeachtung besteht Unfallgefahr und die Stand-
und Tragsicherheit sind nicht mehr gewährleistet.
Kann das gewählte Gerüst nicht in den beschriebenen Aufbauvarianten
errichtet werden, ist für das Gerüst oder einzelne Bereiche davon eine
gesonderte Festigkeits- und Standfestigkeitsberechnung vorzuneh-
men.
2. Der Auf-, Um- oder Abbau der fahrbaren Arbeitsbühne gemäß der
vorliegenden Aufbau- und Verwendungsanleitung darf nur unter
4
Aufsicht einer befähigten Person oder von fachlich geeigneten
Beschäftigten nach spezieller Unterweisung durchgeführt werden.
Es dürfen nur die in dieser Aufbau- und Verwendungsanleitung
gezeigten Gerüsttypen errichtet und somit auch verwendet werden.
Das Gerüst muss vor, nach oder während der Montage jedoch
spätestens vor der Inbetriebnahme geprüft werden (§14 BetrSichV).
Während des Auf-, Um- oder Abbaus ist die fahrbare Arbeitsbühne
mit dem Verbotszeichen „Zutritt verboten" zu kennzeichnen (BetrSichV
Anhang1, Abs. 3).
3. Vor dem Einbau sind alle Teile auf ihre einwandfreie Beschaffenheit
zu überprüfen. Es dürfen nur unbeschädigte Originalteile der fahrbaren
Arbeitsbühnen-Systeme von Layher verwendet werden. Gerüstteile wie
Einrastklauen und Rohrverbinder sind nach Gebrauch von Schmutz zu
reinigen. Die Bauteile sind beim Transport gegen Verrutschen und
Stöße zu sichern. Die Bauteile sind so zu handhaben, dass sie nicht
beschädigt werden.
4. Werkzeuge und Materialien geringen Umfangs sind am Körper mit-
zuführen.
5. Die Standleiterstöße sind immer mit Federsteckern zu sichern.
6. Die Standsicherheit muss in jeder Phase der Montage sichergestellt
werden.
7. Der Aufstieg zur Arbeitsbühne ist nur auf der Gerüstinnenseite ge-
stattet.
8. Hebezeuge dürfen an fahrbaren Arbeitsbühnen nicht angebracht und
verwendet werden.
9. Das Aufstellen und Verfahren ist nur auf ausreichend tragfähigem
Untergrund und nur in Längsrichtung oder über Eck zulässig. Jeglicher
Anprall ist zu vermeiden. Beim Verfahren darf die normale Schrittge-
schwindigkeit nicht überschritten werden.
10. Beim Verfahren dürfen sich keine Personen und/oder losen Gegen-
stände auf dem Gerüst befinden.

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