4. Betrieb der Kreiselegge:
4.1. Vor der Inbetriebnahme:
Vor jeder Inbetriebnahme muss überprüft werden ob die Schutzvorrichtungen in ordnungsgemä-
ßen Zustand sind.
Weiters müssen die Messer und Rotoren auf eventuelle Schäden überprüft werden.
Vor Arbeitsbeginn die seitlichen Schutzbleche herunterklappen.
Bei hydraulisch klappbaren Kreiseleggen muss zuerst die mech. Verriegelung gelöst werden, an-
schließend Kreiselegge langsam auseinander klappen. Dabei muss der Schlepper auf einem ebe-
nen und festen Untergrund stehen.
Achtung!
Vor und während des Betriebes dürfen sich in unmittelbarer Umgebung der Kreiselegge keine
Personen aufhalten. Gefahr durch davonfliegende Steine. Einstellarbeiten dürfen nur bei abge-
schalteter Gelenkwelle vorgenommen werden!
4.2. Betrieb:
Die Gelenkwelle nur im ausgehobenen Zustand einschalten, dann Kreiselegge absenken und
Schlepper anschließend auf die gewünschte Motordrehzahl bringen, mit der Kreiselegge wegfah-
ren. Die gewünschte Arbeitsqualität ergibt sich aus der optimalen Fahrgeschwindigkeit in Zusam -
menhang mit der Rotordrehzahl und der Arbeitstiefe. Die max. Fahrgeschwindigkeit während der
Arbeit beträgt 8km/h.
Während der Arbeit mit der Kreiselegge sollte das Kurven fahren vermieden werden.
•
Einsatz im Rückwärtsgang ist zu unterlassen.
•
Beim Wendevorgang ist die Kreiselegge vollständig aus dem Boden anzuheben.
•
Ein Leerlauf der Kreiselegge im ausgehobenem Zustand sollte vermieden werden.
•
Achten Sie auf eine gleichmäßige Motordrehzahl bei eingeschalteter Zapfwelle, dies schont
•
Kreiselegge und Schlepper.
5. Transport:
Bei Kreiseleggen mit 3m Arbeitsbreite müssen vor dem Transport die seitlichen Schutz
•
bleche hochgeklappt werden, damit wird die Transportbreite verringert.
Bei hydraulisch klappbaren Kreiseleggen muss diese vor dem Transport
•
klappt werden. Zuerst müssen die Rotoren stillstehen erst dann kann mit dem
menklappen begonnen werden. Zum Abschluss muss die Kreiselegge mechanisch
gen Auseinanderklappen gesichert werden.
Im Allgemeinen gelten die Straßen- und Verkehrsrechtlichen Bestimmungen des jeweiligen
•
Landes.
Der Traktor ist vorne ausreichend mit Ballastgewicht zu bestücken, um die Lenk- und
•
Bremsfähigkeit zu gewährleisten. Es sind mindesten 20% des Eigengewichtes der
Zugmaschine auf der Vorderachse erforderlich.
Regent Pflugfabrik GmbH
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zusammenge
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ge
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