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Allgemeine Bestimmungen Und Anweisungen; Einleitung; Beschreibung Des Geräts; Bezugnahme Auf Vorschriften - GFC JOLLY Gebrauchs- Und Wartungsanleitung

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  • DEUTSCH, seite 25
di gianfranco conti - 20021 Bollate (MI) ITALY - Viale Lombardia, 18 - Telefono 02 38302386 r.a. - Telefax 02 38302389

1- ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN UND ANWEISUNGEN

1.1- Einleitung

Die vorliegenden Anweisungen sind Eigentum der GFC - Bollate. Die Vervielfältigung sowie die
Weitergabe dieser Unterlage ist nicht gestattet. Alle Rechte vorbehalten.
1.2- Beschreibung des Geräts
Bei diesem Gerät handelt es sich um eine Vorrichtung zur Prüfung der Wertezeichen der
Multifokalgläser und der optischen Qualität der Montagen.

1.3- Bezugnahme auf Vorschriften

1.3.1- Bindende Vorschriften

- EG-Richtlinie Nr. 73/23 - Niedrigspannung-Richtlinie (DBT) (Gesetz Nr. 791/77
Gesetzesverordnung Nr. 626/1996, Gesetzesverordnung Nr. 277/97).
- EG-Richtlinie Nr. 89/336 bezüglich der elektromagnetischen Kompaktibilität (EMC)
(Gesetzesdekret Nr. 615/1996).
- DPR 27.4.1955 Nr. 547, "Vorschriften für die Unfallverhutung am Arbeitsplatz".
1.3.2- Freiwillige Maßnahmen
EN 292 (1992) Sicherheit des Geräts - Grundkonzepte; allgemeine Konstruktionsprinzipien - Teil 1a
- Terminologie Grundmethodologie (EN 292-1) /Teil 2a - Technische Spezifikationen und
Prinzipien (EN 292-2).
EN 60204-1 (1998) Sicherheit des Geräts - Elektro-Ausrüstung der Geräte - Teil 1 Hauptforderungen.

1.4- Kundenseitige Vorbereitungen

Der Benutzer stellt die Geräte JOLLY in geeigneten Räumen auf, die mit einer den gültigen Normen
entsprechenden elektrischen Anlage ausgestattet sind.
Es wird der Aufbau in gut gelüfteten, trockenen und beleuchteten Räumen entsprechend der
geltenden Gesetzesbestimmungen empfohlen.
1.5- Anweisungen für die Anfrangen nach Kundedienst und Ersatzteilen
Für alle Wartungen an der elektrischen Anlage muß man sich mit der GFC, Bollate, Viale
Lombardia 18, oder einem autorisierten Kundendienstzentrum in Verbindung setzen.
Im Falle von Fehlfunktionen, Schäden usw sind diese den Technikern der GFC bzw. den Technikern
der autorisierten Kundendienststellen mit Angabe des festgestellten Mangels mitzuteilen.
DEUTSCH
Rev. 0/00
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