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GARANTIE

ERKLÄRUNG DER GARANTIEBESTIMMUNGEN
Tyrola garantiert, dass das von Ihnen erworbenen Gerät alle Tests sowie interne Prüfungen bestanden hat und
sich in einwandfreiem Zustand befindet und frei von Mängeln in Material und Verarbeitung ist. Dieses Gerät ist
Ergebnis jahrelanger Erfahrung gemäß traditioneller Handwerkskunst.
ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
Die Garantie gilt für 2 Jahre ab Kaufdatum. Sie gilt nur für den Erstkäufer und ist nicht übertragbar. Um die
Garantieleistungen in Anspruch nehmen zu können, muss der Kunde einen gültigen Kaufbeleg (Quittung,
Rechnung usw.) und die am Herd angebrachte Kontrollkarte vorlegen. Bewahren Sie alle oben genannten
Unterlagen sorgfältig auf.
GARANTIEBEDINGUNGEN
Tyrola behält sich nach eigenem Ermessen vor, die am besten geeignete Maßnahme zu wählen, um das von
der Garantie abgedeckte Problem zu lösen. Das ersetzte fehlerhafte Material bleibt Eigentum des Herstellers.
Tyrola wird nach eigenem Ermessen entscheiden, ob die Garantieleistung vor Ort oder im Werk ausgeführt
werden soll. Für Garantieleistungen, die vor Ort erbracht werden, berechnet Tyrola di Anfahrtskosten des
Technikers. Diese Kosten müssen nicht bezahlt werden, wenn der Herdkauf weniger als Monate zurückliegt..
Bei Reparaturen im Werk oder bei einem Servicecenter vor Ort, werden dem Kunden die Transportkosten
berechnet.
MATERIALFEHLER
Etwaige Mängel müssen innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Ware gemeldet werden. Der Austausch oder
die Reparatur eines Bauteils führt nicht automatisch zur Verlängerung der Garantiefrist.
GARANTIEAUSSCHLUSS
Von der Garantie ausgenommen sind:
-Defekte Teile, die auf Fahrlässigkeit oder Unachtsamkeit zurückzuführen sind.
-Schäden wegen Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung.
-Überhitzungsschäden
-Schäden aufgrund des Anschlusses an einen ungeeigneten Schornstein.
-Schäden wegen Nichteinhaltung der nationalen und lokalen Vorschriften.
-Schäden aufgrund fehlerhafter, nicht fachgerechter Installation.
-Die Garantie erlischt, wenn ohne unsere besondere schriftliche
Genehmigung von Tyrola S.r.l. nicht ermächtigte Personen Reparaturen vorgenommen oder Ersatzteile fremder
Herkunft verwendet werden.
-Verschleißteile wie z.B. Glühlampen, Rost, Dichtungen, Backbleche, Glas, Schamotte, Verkleidungen,
Beschichtungen, usw.
LEISTUNGEN AUSSERHALB DER GARANTIE
Alle Arbeiten außerhalb der Gewährleistungsfrist oder im Falle der Nichtanwendbarkeit der Garantie werden
gemäß den geltenden Tarifen in Rechnung gestellt. In diesem Fall werden auch die verwendeten Ersatzteile in
Rechnung gestellt.
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