DE_0.01_09.18_ZEMO 25 mit GPS BOSCH_Inhalt.book Seite 23 Donnerstag, 9. November 2017 4:03 16
3.2.1
3.3
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freigegebenem Zubehör durch Fachpersonal ist
zulässig.
Jedes Fahrrad ist einer Fahrradart zugeordnet, aus der
sich die bestimmungsgemäße Verwendung ergibt
City- und Trekkingfahrrad
City- und Trekkingfahrräder sind für den täglichen,
komfortablen Einsatz auf befestigten Straßen und
Wegen ausgelegt. Sie sind zur Teilnahme am
Straßenverkehr geeignet.
City- und Trekkingfahrräder sind keine Sporträder. Bei
sportlichem Einsatz ist mit reduzierter Fahrstabilität
und gemindertem Komfort zu rechnen. City- und
Trekkingfahrräder sind zum Fahren im Gelände
ungeeignet.
Nichtbestimmungsgemäße Verwendung
Die Missachtung der bestimmungsgemäßen
Verwendung löst die Gefahr von Personen- und
Sachschäden aus. Für folgende Verwendungen ist
das Fahrrad nicht geeignet:
•
Fahrten mit einem beschädigten oder unvollständigen
Fahrrad,
•
das Befahren von Treppen,
•
das Durchfahren von tiefem Wasser,
•
das Verleihen des Fahrrads an nicht eingewiesene
Fahrer,
•
die Mitnahme weiterer Personen,
•
das Fahren mit übermäßigem Gepäck,
•
freihändiges Fahren,
•
das Fahren auf Eis und Schnee,
•
unsachgemäße Pflege,
•
unsachgemäße Reparatur,
•
harte Einsatzgebiete wie im professionellen
Wettbewerb und
•
Trickfahrten oder Kunstflugbewegungen.
Sicherheit
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